Das Rehazentrum Bad Schallerbach bietet als Pilotprojekt einen Rehabilitationsaufenthalt für pflegende und betreuende Angehörige an. Dabei kann die Rehabilitation alleine oder gemeinsam mit der zu betreuenden Person in Anspruch genommen werden. Durch die Rehabilitation sollen pflegende Angehörige die Anforderungen ihrer Betreuungssituation körperlich und psychisch weiterhin gut erfüllen können.
Wichtig: Nur der*die pflegende Angehörige erhält eine Rehabilitation, während die pflegebedürftige Person auf der Betreuungsstation gepflegt wird.
Je nach Einkommen fällt für den*die pflegende*n Angehörige*n sowie für die pflegebedürftige Person ein Selbstbehalt an, der zwischen € 10,31 und € 25,04 (Werte 2025) täglich liegt. Bezieht die pflegebedürftige Person (oder deren Ehegatte) eine Ausgleichszulage, entfällt der Selbstbehalt. Die konkrete Höhe wird mit der Bewilligung mitgeteilt.
Fördermöglichkeiten:
Rehabilitationszentrum Bad Schallerbach
Schönauer Straße 45
4701 Bad Schallerbach
Telefon: 07249/ 443-0
E-Mail: rz-badschallerbach@pv.at
Es steht ein Einzelzimmer für den*die pflegende*n Angehörige*n als Patient*in zur Verfügung und ein Zweibettzimmer auf der Betreuungsstation für die pflegebedürftige Person. Besuche sind jederzeit erlaubt. Auf Wunsch kann auch ein gemeinsames Zimmer angeboten werden.
Nein, dies ist derzeit leider nicht möglich. Der*die betreuende Angehörige muss sich noch im erwerbsfähigen Alter befinden und aktiv versichert sein. Sie können als Pensionist*in jedoch Ihr Interesse an diesem Angebot direkt im Rehazentrum Bad Schallerbach bekunden.
Die ärztliche Leitung und Pflegedienstleitung in Bad Schallerbach entscheiden, ob der*die Patient*in (und bei gemeinsamer Teilnahme die pflegebedürftige Person) für diese Form der Rehabilitation geeignet ist und die Pensionsversicherungsanstalt führt die versicherungstechnische Prüfung durch. Das Rehazentrum setzt sich in jedem Fall mit Ihnen in Verbindung, sobald ein Antrag gestellt wurde.
Der*die Patient*in, dh. die*der betreuende oder pflegende Angehörige, erhält einen Arztbrief und die pflegebedürftige Person einen Kurzarztbrief bzw. Pflegeentlassungsbericht. Außerdem erhalten Sie Folder und weitere wichtige Informationen für zu Hause.
Das Pilotprojekt läuft seit 01.06.2021 und wird auch im Jahr 2025 weitergeführt.