Ihr Haus muss behindertengerecht umgebaut werden? Ein Umbau geht meist mit hohen Kosten einher. Die Förderung für Wohnraumadaptierungen aufgrund erhöhtem Pflegebedarf kann Sie dabei finanziell unterstützen.
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Finanzieller Zuschuss zu Sanierungen bzw. Wohnraumadaptierungen in Häusern (mit bis zu drei Wohnungen), sofern ein erhöhter Pflegebedarf der Eigentümer*innen selbst, oder bei einer anderen Person vorliegt. Die Höhe der maximalen Förderung beträgt € 15.000,- pro Wohneinheit.
Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:
Hinweis: Förderbar sind ausschließlich Baukosten, die behinderungs- bzw. krankheitsbedingt erforderlich sind und nicht von Versicherungsleistungen oder durch andere Förderungen bereits gedeckt sind.
Die Förderung muss mittels Ansuchen beantragt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen (keine Originalrechnungen):
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abt. Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20 + Durchwahl laut unten stehender Auflistung
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Die Aufteilung der Bearbeitung erfolgt nach jenen Bezirken, in dem das betreffende Objekt steht:
Braunau: DW 14297
Eferding: DW 14318
Freistadt und Kirchdorf: DW 14180
Gmunden: DW 14311
Steyr-Stadt: DW 14318
Linz-Land und Linz-Stadt: DW 14309
Grieskirchen und Perg: DW 14963
Ried im Innkreis: DW 14904
Schärding und Steyr-Land: DW 14311
Urfahr-Umgebung: DW 14297
Vöcklabruck: DW 14309
Rohrbach, Wels-Land und Wels-Stadt: DW 14307
Möglich sind Sanierungsmaßnahmen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Behinderung stehen, z.B. Verbreiterung der Türen, Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes.
Diese Förderung wird nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Innenräumen gewährt, nicht etwa für den Außenbereich, wie etwa Garten oder Hauseingänge.
Nein, der Hauptwohnsitz ist zwingende Voraussetzung. Zweit-/ Ferien- oder Nebenwohnsitze werden nicht gefördert.
Zur Berechnung wird das Jahreshaushaltseinkommen des Vorjahrs (01.01.-31.12.) herangezogen. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 30% ist eine Förderung möglich. Die Förderhöhe wird allerdings um bis zu 75% reduziert.
Die genauen Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Zum Einkommen zählen beispielsweise Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit, Einkommen aus Forst- und Landwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung, bestimmte ausländische Einkünfte und steuerfreie Bezüge zur Deckung des Unterhalts mit Rechtsanspruch (z.B. Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezug). Nicht zum Einkommen zählen:
Eine genaue Auflistung finden Sie hier.
Zum Nachweis des Einkommens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Grundsätzlich kann Ihnen jede Bank das Darlehen gewähren, welche die erforderlichen Kriterien bzgl. Laufzeit und Verzinsung erfüllen. Diese finden Sie hier unter dem Punkt „Wie wird gefördert“.
Ein Musterbeispiel für eine Kostenaufstellung findet sich im Anhang des Antragsformulars auf den Seiten 5 bis 6.
Grundsätzlich können Sie erst nach dem durchgeführten Umbau mit den bezahlten Rechnungen um die Förderung ansuchen. Beachten Sie aber, dass die eingereichten Rechnungen nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.