Unterstützungsfonds für die Wohnraumadaptierung

Ihre Wohnung muss rollstuhlgerecht oder barrierefrei umgebaut werden? Ein Umbau geht meist mit hohen Kosten einher. Der Fonds kann Sie dabei finanziell unterstützen.

Ein Tisch auf dem Geldscheine und ein Taschenrechner liegen und eine Hand die einen Stift hält.
Barrierefreie Dusche

Leistungen

  • Menschen, die auf Grund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z.B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" wenden
  • die Zuschusshöhe ist vom Familieneinkommen abhängig, die maximale Förderhöhe beträgt € 6.000,-
  • auf die Gewährung der Förderungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich.
  • Nachweis einer erheblichen dauernden Gesundheitsschädigung (Grad der Behinderung mind. 50 % von 100 %) durch Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder Bezug von Pflegegeld.
  • Die Einkommensgrenze für 1 Person beträgt € 2.435,92 netto (Wert für 2024). Sie erhöht sich für jeden im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtige*n Angehörige*n bzw. den*die Lebensgefährt*in um € 380,00, bei Vorliegen einer Behinderung des*der Angehörigen oder Ehepartners*Ehepartnerin um € 570,00. Das max. Haushaltseinkommen darf nicht höher als € 6.060,- sein.
  • Das Vorhaben muss konkretisiert sein (z.B. Planung und Kostenvoranschlag für behindertengerechte Wohnungsadaptierung), darf aber noch nicht umgesetzt sein.
  • Stellen eines Ansuchens auf Förderung beim Soziaministeriumservice bevor die Anschaffung getätigt wird.
  • Das Vorhaben darf nicht durch andere Unterstützungsleistungen ausfinanziert sein. (z.B. durch Zuschüsse von Landesregierungen, Sozialversicherungsträger, usw.)

Wie und wo kann ich die Förderung beantragen?

Wohin muss ich mich wenden?

Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4020 Linz
Tel.: 0732/7604-0
Fax: 05 99 88 – 4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Häufige Fragen

z.B. Verbreiterung der Türen,Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes.
Neben behindertengerechten Wohnungsumbauten können auch Anschaffung wieBadewannenlift oder Pflegebett mit diesem Unterstützungsfonds finanziertwerden.