Ihre Miet- oder Eigentumswohnung muss behindertengerecht umgebaut werden? Ein Umbau geht meist mit hohen Kosten einher. Die Förderung für die Sanierungsmaßnahmen aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands kann Sie dabei finanziell unterstützen.
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Finanzieller Zuschuss zu Wohnraumadaptierungen in Miet- oder Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwandes erforderlich sind. Dieser Bauzuschuss beträgt 15% der förderbaren Kosten, maximal jedoch € 2.250,- pro Wohnung.
Hinweis: Förderbar sind ausschließlich Baukosten, die behinderungs- bzw. krankheitsbedingt erforderlich sind und nicht von Versicherungsleistungen oder durch andere Förderungen bereits gedeckt sind.
Die Förderung muss mittels Ansuchen beantragt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen (keine Originalrechnungen):
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abt. Wohnbauförderung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20 14150
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at
Möglich sind Sanierungsmaßnahmen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Behinderung stehen, z.B. Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes, sofern Barrierefreiheit erreicht wird.
Gefördert werden ausschließlich Baukosten; nicht gefördert werden beispielsweise Einrichtungskosten.
Zur Berechnung wird das Jahreshaushaltseinkommen des Vorjahrs (01.01.-31.12.) herangezogen. Bei Überschreitung der Einkommensgrenzen bis zu 30% ist eine Förderung möglich. Die Förderhöhe wird allerdings um bis zu 75% reduziert.
Die genauen Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Wird der Förderungsantrag von einem*einer Vermieter*in gestellt, sind weder von Vermieter*in oder Mieter*in Einkommensnachweise vorzulegen.
Zum Einkommen zählen Einkünfte aus selbstständiger, nicht-selbstständiger Tätigkeit, Einkommen aus Forst- und Landwirtschaft, bestimmte ausländische Einkünfte und steuerfreie Bezüge zur Deckung des Unterhalts mit Rechtsanspruch (z.B. Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bezug). Nicht zum Einkommen zählen:
Eine genaue Auflistung finden Sie hier.
Zum Nachweis des Einkommens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Grundsätzlich können Sie erst nach der durchgeführten Adaptierung mit den bezahlten Rechnungen um die Förderung ansuchen. Beachten Sie aber, dass die eingereichten Rechnungen nicht älter als zwei Jahre sein dürfen!