Alten- und Pflegeheime

Sie benötigen aufgrund Ihres Alters Betreuung und Pflege, die zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann? Dann ist es möglich, in ein Alten- und Pflegeheim zu übersiedeln.

Eine ältere Frau und ein ältere Herr spielen Domino.
Ein junger Mann unterstützt eine ältere Frau beim Gitarre spielen.

Leistungen

  • überwiegend Einzelzimmer mit ca. 17m²; Wohn- und Schlafbereich, Vorraum sowie barrierefreiem Bad/WC; vereinzelt Doppelzimmer
  • Vollpension
  • Betreuung und Pflege
  • Gedächtnistraining, Feste und Veranstaltungen, Spielenachmittage, kreatives Gestalten, geselliges Beisammensein mit anderen Senior*innen und vieles mehr
  • bei Bedarf: ärztliche Betreuung und Therapien
  • In der Regel kann Fußpflege, Friseur, Massage, etc. auf eigene Kosten im Haus in Anspruch genommen werden
  • Möglichkeit zum Teil eigene Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände mitzubringen (dies ist abhängig von den Räumlichkeiten in der jeweiligen Einrichtung)

Voraussetzungen

Variante a) "besonderer Pflegebedarf": eine tatsächliche Einstufung mit Pflegegeldstufe 4 oder höher – laut vorliegendem Pflegegeldbescheid

oder

Variante b) Einstufung unter Pflegegeldstufe 4: In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die betreffende Person infolge

  • des körperlichen Zustands (z.B. schwere Einschränkungen der Mobilität, manifeste Erkrankungen) oder
  • einer psychischen Krankheit (darunter fallen psychische Störungen, nämlich körperlich begründbare Psychosen, wie z.B. Demenz, weiters endogene Psychosen, wie z.B. Depressionen, sowie Neurosen, reaktive Störungen und Psychopathien, wie z.B. Angstneurosen) oder einer geistigen Behinderung

nicht imstande ist, ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen.

In beiden Fällen: schriftlicher Antrag auf einen Heimplatz

Für die Entscheidung, ob ein Heimplatz in Anspruch genommen werden kann oder nicht, erhebt die zuständige Koordinatorin für Betreuung und Pflege die Situation.

Kosten

Die Kosten sind je nach Alten- und Pflegeheim unterschiedlich hoch. Die Gebühren setzen sich aus einem Grundbetrag (Tagsatz) und einem Pflegezuschlag zusammen.
Der Tagsatz liegt in etwa zwischen € 130,- und € 160,-. Der Pflegezuschlag ist davon abhängig, wie hoch Ihr Pflegegeld ist.

Grundsätzlich müssen die Bewohner*innen für die Heimkosten selbst aufkommen. Wenn das Einkommen (Pension, Rente, das Pflegegeld oder Miet- und Zinsverträge, etc.) jedoch nicht ausreicht, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten.

Trotzdem verbleibt dem*der Bewohner*in ein Teil seines*ihres Einkommens:

  • 10% der Pflegegeldstufe 3 – derzeit gerundet € 55,16 monatlich (unabhängig von der tatsächlichen Pflegegeldstufe) sowie
  • 20% der Pension und die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Der Rest wird zur Deckung der Heimkosten herangezogen.

Im Rahmen des Antrages auf Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim wird bereitsgeprüft, ob man Selbstzahler*in ist oder ob die Sozialhilfe die Kosten übernimmt.

Wenn Sozialhilfe geleistet wird, können Kostenersatzforderungen an folgende Personen gestellt werden:

  • dem*der Empfänger*in sozialer Hilfe gegenüber unterhaltspflichtige Angehörige (v.a. Ehegatt*in)
  • Personen, denen gegenüber der*die Empfänger*in sozialer Hilfe Rechtsansprüche zur Deckung jenes Bedarfes besitzt, der die Leistung sozialer Hilfe erforderlich gemacht hat (z.B. wenn im Übernahmevertrag die Pflege der Eltern vereinbart wurde)

Wohin muss ich mich wenden?

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf einen Heimplatz bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Sozialamt des Magistrates stellen. Die jeweilige Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe unterstützt und informiert Sie über die weiteren Schritte.

Angebote in Oberösterreich

Folgen Sie den angeführten Schritten, um das gewünschte Angebot zu finden.

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Häufige Fragen

Jeder*jede Heimbewohner*in hat das Recht, jederzeit Besuche zu empfangen. Dabei ist auf die übrigen Heimbewohner*innen und die Notwendigkeiten eines geordneten Heimbetriebes Rücksicht zu nehmen und die jeweilige Heimordnung zu beachten.

Selbstverständlich dürfen Heimbewohner*innen das Heim jederzeit verlassen. Es ist nur wichtig, dass das Alten- und Pflegeheim über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informiert wird.

Die Heimbewohner*innen haben grundsätzlich freie Arztwahl.

Probewohnen ist in den meisten Alten- und Pflegeheimen nur in Form einer Kurzzeitpflege möglich. Informieren Sie sich dazu direkt bei der Heimleitung.

Es existieren keine konkreten Altersgrenzen, es kann aber im Regelfall von einem Mindestalter von etwa 60 Jahren ausgegangen werden.

Im Einzelfall muss geprüft werden, ob ein*e Heimbewohner*in in den Bereich der Sozialhilfe (altersbedingte Heimaufnahme) oder unter das Oö. Chancengleichheitsgesetz (durch eine Behinderung bedingte Heimaufnahme) fällt.

Wünsche über die Aufnahme in ein ganz bestimmtes Alten- und Pflegeheim werden soweit als möglich berücksichtigt. Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Heim besteht aber nicht. Grundsätzlich werden jene bevorzugt, die den Hauptwohnsitz im selben Bezirk haben.

Zum Einkommen zählen etwa: Pension, Rente, das Pflegegeld, Einkommen aus Miet- und Zinsverträgen, Einkommen aus Verpachtung, etc.

Seit der Abschaffung des Pflegeregresses mit 01. Jänner 2018 wird Ihr Vermögen für die Abdeckung der Heimkosten nicht mehr herangezogen.

  • Wenn Sie in ein Alten- und Pflegeheim ziehen, wird Ihr Gatte Unterhalt für Sie leisten müssen, der aufgrund seiner*ihrer individuellen Einkommenssituation im Einzelfall geklärt wird. Als Richtwert kann man in diesem Fall von einem Unterhaltsanspruch von rund 33% ausgehen.
  • Zieht Ihr Gatte in ein Alten- und Pflegeheim, verbleibt Ihnen jedenfalls ein ausreichender Teil seiner Pension, damit Sie die Ausgaben für Wohnung und Lebensunterhalt decken können.

Die Sozialhilfe wird auch für privat geführte Alten- und Pflegeheime, die von der Oö. Landesregierung mit Bescheid anerkannt wurden, bezahlt.

Der Tagsatz für einen Heimplatz in einem Oö. Alten- und Pflegeheim liegt meist zwischen 130,- € und 160,- €. Dieser wird mit der Anzahl der Tage in einem Monat (30, 31 oder 28) multipliziert. Hinzu kommen noch 80% des jeweiligen Pflegegeldes (sog. Pflegezuschlag).

Bsp.: Frau A. ist Selbstzahlerin und bezieht ein Pflegegeld der Stufe 5 (mtl. 1.123,50 €). Der Tagsatz im Alten- und Pflegeheim beträgt 130,- €. Wie hoch sind die Kosten im Oktober?

Berechnung: 31 Tage x 130,- € = € 4.030,- plus 80% von 1.123,50 € = 898,80 €

Die Kosten für den Monat Oktober belaufen sich somit auf 4.928,80 €.

Kinder werden in Oberösterreich grundsätzlich nicht zum Ersatz für die offenen Sozialhilfekosten herangezogen, wenn Ihr Einkommen für die Heimkosten nicht ausreicht. Allerdings kann sich eine Beitragspflicht der Kinder ergeben, wenn Sie das z.B. in einem Übergabsvertrag vereinbart haben.

Nein. Es kommt nicht darauf an, ob man schon lange „angemeldet“ ist oder die Kosten selbst bezahlt, sondern auf die Dringlichkeit.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag anzuschließen:

  • Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden)
  • Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über gerichtliche Erwachsenenvertretung, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung)
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht österreichischen Staatsbürger*innen

Folgende Unterlagen haben Sie dem Antrag anzuschließen, wenn Sie auch die Übernahme des durch Einkommen nicht gedeckten Heimentgelts beantragt haben:

  • aktuelle Einkommensnachweise (Pensionsbescheide, etc.)
  • lückenlose (Giro) Kontoumsatzliste der Bank über die letzten 12 Monate
  • Übergabeverträge

Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung nicht retourniert werden können.

Hier finden Sie den Antrag zur Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim bzw. den Antrag zur Übernahme des Heimentgelts.

Antragsteller*in ist grundsätzlich die betroffene Person selbst, soweit sie noch entscheidungsfähig ist. Wenn ein*e gerichtliche*r Erwachsenenvertreter*in vorhanden ist und er*sie vom Gericht auch für diesen Bereich bestellt ist, hat der*die gerichtliche*r Erwachsenenvertreter*in den Antrag zu stellen. Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person (z.B.Vorsorgevollmacht) vertreten lassen. Auch ein vertretungsbefugter nächster Angehöriger kann den Antrag stellen (nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Notar).

  • die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder das Sozialamt beim Magistrat
  • die Heimverwaltung des gewünschten Heimes
  • Sozialberatungsstellen oder Gemeindeämter

Hier finden Sie den Antrag zur Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim bzw. den Antrag zur Übernahme des Heimentgelts.