24-Stunden Betreuung

Sie möchten trotz erhöhter Pflegebedürftigkeit weiterhin in der vertrauten Umgebung leben? Eine 24-Stunden-Betreuung durch Betreuungskräfte, kann Ihnen diesen Wunsch ermöglichen.

Betreuerin stellt einer alten Dame ein Frühstückstablett auf den Tisch.
Jüngere Frau hilft älteren Frau im Rollstuhl beim Trinken

Leistungen

  • 24-Stunden-Betreuung durch eine Betreuungskraft, die gemeinsam mit Ihnen in Ihrem Haushalt lebt
  • haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Bügeln, etc.
  • Gestaltung des Tagesablaufes, Gesellschaft leisten, Begleitung bei diversen Aktivitäten, etc.
  • Führung eines Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die Ausgaben

Für folgende Tätigkeiten ist eine Anordnung durch eine diplomierte Gesundheits-oder Krankenpflegekraft oder einen*eine Ärzt*in notwendig:

  • Medikamente verabreichen
  • Bandagen oder Verbände anlegen
  • Injektionen oder Spritzen verabreichen
  • den Blutzuckerspiegel messen
  • weitere einzelne medizinische Tätigkeiten

Voraussetzungen

Meldung der Betreuungskraft/ Betreuungskräfte mit Nebenwohnsitz beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt:

  • persönlich durch die Betreuungskraft, durch einen*eine Bot*in oder postalisch möglich
  • innerhalb von drei Werktagen nachdem die Betreuungskraft bei Ihnen einzieht

Man unterscheidet bei der 24-Stunden-Betreuung die selbstständige von der unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Großteil der beschäftigten Betreuungskräfte in Oberösterreich ist selbstständig erwerbstätig.

Kosten

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können sehr stark variieren und sind davon abhängig, ob die Betreuungskraft selbstständig oder unselbstständig beschäftigt ist.

Bei selbstständigen Betreuungskräften:

  • Höhe des Entgelts wird zwischen pflegebedürftiger Person und Betreuungskraft frei vereinbart
  • es gibt keine gesetzlichen Mindestlöhne
  • unverbindlicher Richtwert: ca. € 70,00 - € 130,00 pro Betreuungskraft/pro Tag
  • zusätzlich zum Tagsatz fallen meist noch Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Nächtigung an

Bei unselbstständigen Betreuungskräften existieren Mindestlohntarife. Zudem fallen zum Gehalt auch Steuern und Sozialabgaben an.

Überdie tatsächlichen Kosten bieten viele Anbieter eine Übersicht auf deren Homepages.

Fördermöglichkeiten zur 24-Stunden-Betreuung

Wohin muss ich mich wenden?

Neben vielen privaten Agenturen und Vereinen, bieten auch Non Profit Organisationen die Vermittlung von Betreuungskräften an.

Anbieter finden Sie hier.

Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit achten Sie auf Qualitätskontrollen/Qualitätsvisiten, die durch manche Organisationen angeboten werden.

Häufige Fragen

Es steht Ihnen frei, auf welchem Weg Sie eine Betreuungskraft aufsuchen. Dies kann durch persönliche Kontaktaufnahme, auf Empfehlung durch Bekannte, durch Inserate, etc. möglich sein. Zudem haben sich viele Nonprofit Organisationen, Vereine und Agenturen auf die Vermittlung von Betreuungskräften spezialisiert.

In einer ersten Kontaktaufnahme können Sie im Vorfeld offene Fragen abklären. Hilfreich ist zudem die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge, da dies einen besseren Vergleich der Leistungen und Kosten ermöglichen kann. Achten Sie auch auf eine ausreichende Qualität der Anbieter.

Auf www.daheimbetreut.at finden Sie weitere hilfreiche Informationen sowie Anbieter.

Grundsätzlich ja, es wäre auch ein abgetrennter Schlafbereich möglich.

Nach einer Arbeitsperiode von 14 Tagen folgt in der Regel eine durchgehende Freizeitvon mindestens der gleichen Dauer. Häufig wechselt die Betreuungskraft im 2-Wochenrythmus mit einer weiteren Betreuungskraft ab – dadurch ist eine durchgehende Betreuung gewährleistet.

Wesentliche Unterschiede sind, dass bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit Mindestlohntarife und Höchst- und Mindestarbeitszeiten eingehalten werden müssen. Zudem ist ein Lohnkonto vom Dienstgeber (dies ist zumeist die pflegebedürftige Person) zu führen und Lohnnebenkosten sind zu entrichten. Dadurch sind unselbständig tätige 24-Stunden-Betreuungskräfte in aller Regel deutlich teurer.

Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit werden das Entgelt sowie die konkrete Arbeitszeit hingegen frei vereinbart. Hier ist die Betreuungskraft selbst für die Versicherung zuständig. Die selbstständige Betreuungskraft ist grundsätzlich weisungsfrei, d.h. sie kann bestimmte Dienste sanktionslos ablehnen.

Grundsätzlich sind die Betreuungskräfte für die Anmeldung des Gewerbes selbst zuständig. Der in verschiedenen Sprachen verfügbare Online-Ratgeber der WKO informiert über Fragen zur Gewerbeanmeldung und Versicherung. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weitere häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier und eine übersichtliche Anleitung zum Thema "Auf dem Weg in die Selbstständigkeit" finden Sie unter www.daheimbetreut.at.

Wenn keine medizinischen oder pflegerischen Gründe dagegen sprechen, dürfen diese auch folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfe beim Aufstehen, Gehen und Niedersetzen

Ob Gründe dagegen sprechen, ist mit dem*der Hausärzt*in abzusprechen.

Die Anmeldung des Dienstverhältnisses ist bei der zuständigen Gesundheitskasse vorzunehmen. Zuvor ist ein Dienstvertrag zwischen Ihnen und der Betreuungskraft abzuschließen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Oö. Gesundheitskasse.

Bei unselbstständigen Betreuungskräften existieren Mindestlohntarife für Hausgehilf*innen und Hausangestellte. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Oö. Gesundheitskasse.

Im Rahmen des EU-Projekts "BID - BetreuerInnenqualifizierung in Deutsch" wurden kostenlose Deutsch-Lernmaterialien speziell für Personenbetreuer*innen erstellt. Neben der Verbesserung der Deutschkenntnisse beinhalten die Materialien auch Informationen über rechtliche Grundlagen dieser Tätigkeit in Österreich. Die Unterlagen sind in den Sprachen Deutsch. Slowakisch. Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch und Ungarisch verfasst. Hier können Sie das Lernmaterial kostenlos downloaden.

  • www.oesterreich.gv.at - Auf Österreichs digitaler Amtsseite gibt es zur "Betreuung zu Hause - 24-Stunden-Betreuung“ wichtige Informationen zu Kompetenzen der Betreuungskräfte, Förderung, An- und Abmeldung des Gewerbes, etc.
  • www.bmf.gv.at - Bundesministerium für Finanzen zu Steuerfragen, Übersiedlung, etc.
  • www.pflege.gv.at – Plattform für pflegende Angehörige des BMSK.
  • www.daheimbetreut.at – Plattform für Betroffene, Betreuungskräfte und Angehörige mit nützlichen Informationen, Broschüren und einer Auflistung von Anbietern einer 24-Stunden-Betreuung
  • http://www.sozialministeriumservice.at – Informationen zum Thema 24-Stunden-Betreuung, insbesondere zu finanziellen Fördermöglichkeiten