Kostenersatz für Covid 19-Tests (08.08.22)

Ab März 2020 wurden COVID-19 Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften teilweise privat organisiert und die Kosten hierfür von den betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren Angehörigen übernommen. Betreute Personen bzw. deren Angehörige, welche die Kosten dieser COVID-19 Testungen getragen haben, sollen unter Nachweis der entsprechenden Auslagen einen Kostenersatz bekommen.

  • Ausländische PCR-Testkosten und Antigen-Testkosten werden vorerst nach wie vor bis 30.06.2022 mit max. 60 Euro rückerstattet.
  • Privat initiierte inländische PCR-Testkosten und Antigen-Testkosten im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 werden mit max. 85 Euro rückerstattet und im Zeitraum von 01.04.2022 bis 30.06.2022 mit max. 35 Euro rückerstattet. Ausgenommen ist der Zeitraum 08.11.2020 bis 16.01.2021 in dem ersatzweise das Screening Angebot gegolten hat.

Das Kostenrückerstattungsformular steht auf der Homepage des Landes Oberösterreich zum Download bereit und ist mit den Beilagen an so.post@ooe.gv.at zu mailen oder per Post an folgende Adresse zu senden:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Nähere Informationen zum Kostenersatz erhalten Sie hier und auch telefonisch unter der Tel.: 0732/ 7720 783 33 (Montag bis Freitag, 08:00-12:00 Uhr).

Die vor dem 01.02.2021 eingebrachten Anträge werden wie bisher von der Wirtschaftskammer OÖ abgewickelt. Die Abwicklung der ab dem 01.02.2021 eingebrachten Anträge erfolgt durch das Land Oberösterreich.

Hinweis: Alternativ können sich 24h-Betreuer*innen auch bei einer der Teststationen in Oberösterreich einem kostenfreien Antigen-Schnelltest oder PCR-Test unterziehen, bzw. das Gurgeltestangebot unter ooe-gurgelt.at in Anspruch nehmen.

Achtung: Eine Kostenrückerstattung für die oben angeführten Testkosten (dh. für Ausgaben die bis zum 30.06.2022 angefallen sind) ist noch bis 31.12.2022 möglich.