Auch pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit. Mit „ANNA - Angehörige nehmen Auszeit“ bietet die Österreichische Gesundheitskasse ein spezielles Kurangebot für pflegende Angehörige. Voraussetzung ist, dass ein medizinischer Anlass besteht. Während der Kur wird die Betreuung des pflegebedürftigen Familienmitglieds durch das Netzwerk Hilfe der ÖGK in OÖ organisiert.
© Kzenon / Fotolia.com
© lightwavemedia / Fotolia.com
Die Kur- und Erholungsaufenthalte ANNA können von Personen in Anspruch genommen werden:
Der Antrag auf einen Kur- bzw. Erholungsaufenthalt wird von dem*der behandelnden Ärzt*in (z.B. Hausärzt*in) gestellt, nachdem dieser mit Ihnen gemeinsam ausgefüllt wurde, und an die ÖGK in OÖ weitergeleitet.
Je nach Einkommen fällt ein Selbstbehalt an, der zwischen € 9,70 und € 23,56 (Werte 2024) täglich liegt. Dieser ist zu Beginn der Kur in der jeweiligen Kureinrichtung zu bezahlen. Für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, ein geringes Einkommen haben oder eine Ausgleichszulage beziehen, entfällt der Selbstbehalt.
Mit der Bewilligung wird die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung mitgeteilt.
Fördermöglichkeiten:
ÖGK - FORUM GESUNDHEIT
Kur und Erholung Kundenservice
Gruberstraße 77
4021 Linz
Telefon: 050 766-14503750
E-Mail: leistung_kur-reha-14@oegk.at
Für solche Fälle stehen unter anderem Kurzzeitpflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen zur Verfügung, die bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden können. Über die Kurzzeitpflegebörse können Sie sich über freie Kurzzeitpflegeplätze zu einem konkreten Termin in oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen informieren.
Nähere Informationen zur Kurzzeitpflege erhalten Sie hier.