Angehörigen-Entlastungsdienst

Sie sind pflegende*r Angehörige*r und brauchen einfach mal ein paar Stunden für sich? Z.B. weil Sie Erledigungen außer Haus machen müssen, krank sind, Zeit für Ihre Hobbies brauchen oder einfach mal wieder Freunde treffen wollen. Der Angehörigen-Entlastungsdienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung zu Hause.

Eine jüngere Frau beugt sich über eine ältere Frau, die im Rollstuhl sitzt.
Eine ältere Dame sitzt auf einer Bank neben einem Baum und trinkt Tee.

Leistungen

  • mehrstündige Betreuung im häuslichen Umfeld durch Heimhelfer*innen, Pflegeassistent*innen und Fach-Sozialbetreuer*innen für Altenarbeit
  • sowohl regelmäßig und langfristig, aber auch kurzfristig möglich
  • Montag bis Freitag von 06:00-18:00 Uhr
  • maximal 120 Stunden pro Jahr und pro zu betreuender Person

Voraussetzungen

Das Angebot kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie als pflegende*r Angehörige*r eine Person pflegen und betreuen,

  • die in Ihrem Familienverband lebt
  • die von Ihnen schon über einen längeren Zeitraum (mind. 1 Jahr) gepflegt und betreut wird
  • Pflegegeldstufe der Stufe 3 bis 7 bezieht oder
  • kein Pflegegeld bezieht, aber eine diagnostizierte Demenz hat

Kosten

Die Kostenbeiträge für den Angehörigen-Entlastungsdienst orientieren sich an den Tarifen der mobilen Betreuung und Hilfe und sind sowohl vom Einkommen als auch vom Pflegegeld abhängig. Sie können von € 3,20 bis € 56,30 (Stand 2024) pro Einsatzstunde reichen. Eine zusätzliche Förderung ist nicht möglich.

Mit diesem Tarifkalkulator können Sie sich rasch einen unverbindlichen Kostenüberblick verschaffen.

Berechnen Sie Ihre Kostenbeiträge für mobile Pflegedienste!

Dieser Rechner ermöglicht Ihnen rasch einen unverbindlichen Kostenüberblick. Die Fragen richten sich dabei an die pflegebedürftige Person, wobei es hilfreich ist, wenn Angehörige für die Beantwortung zur Seite stehen.

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Wohin muss ich mich wenden?

Der Angehörigen-Entlastungsdienst wird von verschiedenen Organisationen im Rahmen der mobilen Pflegedienste angeboten.

Angebote in Oberösterreich

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Häufige Fragen

Das Angebot kann auch ohne Pflegegeldstufe in Anspruch genommen werden. Hier ist jedoch eine fachärztliche Diagnose (bzw. ein entsprechender Krankenhausentlassungsbericht) über eine Demenzerkrankung samt Nachweis eines Pflegegeldantrages innerhalb eines halben Jahres vorzulegen.

Dies muss jeweils mit der zuständigen Anbieterorganisation abgesprochen werden.