Mobile Therapie

Sie haben z.B. durch Krankheit, Unfall oder eine Operation Probleme bei Körperbewegungen wie z.B. dem Heben eines Armes oder dem Gehen? Oder Sie haben Einschränkungen beim Sprechen? Gleichzeitig ist es Ihnen kaum möglich, eine Therapiepraxis aufzusuchen? In diesen Fällen hilft die Mobile Therapie, damit Sie die größtmögliche Bewegungsfähigkeit und Selbstständigkeit wieder erlangen.

Leistungen

Wenn Sie das Haus nur schwer verlassen können, dann kommen Mitarbeiter*innen der Mobilen Therapie direkt zu Ihnen nach Hause. Dabei werden folgende Leistungen angeboten:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie

Voraussetzungen

  • ärztliche Verordnung zur Physiotherapie, Ergotherapie bzw. Logopädie mit Angabe der Diagnose, Therapie und dem Zusatz „Hausbesuch erbeten“

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom jeweiligen Krankenversicherungsträger zur Gänze übernommen. Bei manchen Kassen ist ein Selbstbehalt von 10% zu bezahlen. Bei wenigen kleineren Kassen werden die Kosten nicht übernommen.

Hinweise:

  • Die Kostenübernahme muss mit den größeren Versicherungsträgern vorab nicht geklärt werden.
  • Mit kleineren Krankenversicherungsträgern wird vorab eine Klärung der Kostenübernahme empfohlen.
  • Für Versicherte bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS-LW) ist für eine Kostenübernahme eine Chefarztbewilligung vor Beginn der Therapie notwendig.

Wohin muss ich mich wenden

Die Mobile Therapie wird von drei Organisationen angeboten.

Hier finden Sie die für Ihre Gemeinde bzw. ihren Bezirk zuständige Organisation.

Häufige Fragen

Sie melden sich bei der Organisation, die für Ihre Gemeinde bzw. für Ihren Bezirk zuständig ist. Am besten ist es, wenn Sie die ärztliche Verordnung gleich bei der Anmeldung (elektronisch) mitübermitteln bzw. beim Hilfswerk an das jeweilige Familien- und Sozialzentrum per Post oder E-Mail schicken.

Nach erfolgter Anmeldung kommen Sie auf eine Warteliste. Sobald ein Platz frei ist, werden Sie telefonisch für eine Terminvereinbarung kontaktiert.

Die Wartezeiten sind je nach Region, Personalsituation und Dringlichkeit unterschiedlich. In sehr dringlichen Fällen (abhängig von der Diagnose und der Einschätzung der Therapeut*innen) sind die Wartezeiten kürzer als bei nicht so dringlichen Fällen. Insbesondere das Angebot der Logopädie ist nur eingeschränkt verfügbar. Erkundigen Sie sich bei der Organisation, die für Ihre Gemeinde bzw. Ihren Bezirk zuständig ist.

Derzeit ist nur für Versicherte bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS-LW) eine Chefarztbewilligung erforderlich. Dabei darf die Bewilligung nicht zu alt sein und muss unbedingt vor dem ersten Hausbesuch erfolgen.

Die Bewilligung erfolgt in der Regel, indem der*die Versicherte oder Angehörige den Verordnungsschein zur Kasse schickt (per Post oder E-Mail). Wenn dies nicht möglich ist, übernehmen die Anbieter der Mobilen Therapie diesen Prozess.

Die Bewilligung seitens der Kasse erfolgt über den Postweg.