Kurzzeitpflege

Sie wurden z.B. gerade aus dem Krankenhaus entlassen, brauchen aber noch Pflege und Betreuung und fühlen sich in den eigenen Wänden noch nicht wieder ausreichend sicher? Für solche Fälle stehen Kurzzeitpflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen zur Verfügung, die bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden können.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht auch Ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit. So können Sie während eines Urlaubes oder einer Erkrankung Ihrer Angehörigen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Ältere und Jüngere Frau schauen sich gemeinsam ein Buch an
Junge Frau lehnt sich über ältere Frau im Rollstuhl

Leistungen

  • vorrübergehender Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim
  • meist in Einzelzimmern mit eigenem Bad/WC
  • Verpflegung
  • Betreuung und Pflege
  • zeitlich befristet auf max. drei Monate

Voraussetzung

Die Inanspruchnahme eines Kurzzeitpflegeplatzes ist unabhängig von einer Pflegegeldeinstufung.

Kosten

Die Kosten sind je nach Alten- und Pflegeheim unterschiedlich hoch und liegen in der Regel zwischen € 130,- bis € 160,- pro Tag zzgl. Pflegegeldzuschlag.

Informationen über die tatsächlich anfallenden Kosten erfragen Sie direkt beim jeweiligen Alten- und Pflegeheim in Ihrer Nähe.

Sie müssen die Kosten der Kurzzeitpflege selbst tragen. In der Regel werden vom Sozialamt des Magistrats bzw. vom Sozialhilfeverband keine Kosten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt übernommen, wie das bei einem langfristigen Aufenthalt im Alten- und Pflegeheim der Fall sein kann.

Fördermöglichkeiten bestehen aber unter bestimmten Voraussetzungen:

Weiters sind die Kosten in der Regel steuerlich absetzbar, für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.

Wohin muss ich mich wenden?

Nicht jedes Alten- und Pflegeheim bietet eine Kurzzeitpflege an.

Über die Kurzzeitpflegebörse können Sie sich über freie Kurzzeitpflegeplätze zu einem konkreten Termin in oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen informieren und elektronisch eine Anfrage an das jeweilige Heim senden.

Hinweis: Es empfiehlt sich eine zeitgerechte Terminabsprache, da die Kurzzeitpflegeplätze oft begrenzt sind.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja, sofern ein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist.