Sie möchten trotz erhöhter Pflegebedürftigkeit weiterhin in der vertrauten Umgebung leben? Eine 24-Stunden-Betreuung durch Betreuungskräfte, kann Ihnen diesen Wunsch ermöglichen.
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Für folgende Tätigkeiten ist eine Anordnung durch eine diplomierte Gesundheits-oder Krankenpflegekraft oder einen*eine Ärzt*in notwendig:
Meldung der Betreuungskraft/ Betreuungskräfte mit Nebenwohnsitz beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt:
Man unterscheidet bei der 24-Stunden-Betreuung die selbstständige von der unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Großteil der beschäftigten Betreuungskräfte in Oberösterreich ist selbstständig erwerbstätig.
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können sehr stark variieren und sind davon abhängig, ob die Betreuungskraft selbstständig oder unselbstständig beschäftigt ist.
Bei selbstständigen Betreuungskräften:
Bei unselbstständigen Betreuungskräften existieren Mindestlohntarife. Zudem fallen zum Gehalt auch Steuern und Sozialabgaben an. Über die tatsächlichen Kosten bieten viele Anbieter eine Übersicht auf deren Homepages.
Fördermöglichkeiten zur 24-Stunden-Betreuung:
Neben vielen privaten Agenturen und Vereinen, bieten auch Non Profit Organisationen die Vermittlung von Betreuungskräften an.
Hinweis: Zu Ihrer Sicherheit achten Sie auf Qualitätskontrollen/Qualitätsvisiten, die durch manche Organisationen angeboten werden.
Es steht Ihnen frei, auf welchem Weg Sie eine Betreuungskraft aufsuchen. Dies kann durch persönliche Kontaktaufnahme, auf Empfehlung durch Bekannte, durch Inserate, etc. möglich sein. Zudem haben sich viele Nonprofit Organisationen, Vereine und Agenturen auf die Vermittlung von Betreuungskräften spezialisiert.
In einer ersten Kontaktaufnahme können Sie im Vorfeld offene Fragen abklären. Hilfreich ist zudem die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge, da dies einen besseren Vergleich der Leistungen und Kosten ermöglichen kann. Achten Sie auch auf eine ausreichende Qualität der Anbieter.
Auf www.daheimbetreut.at finden Sie weitere hilfreiche Informationen sowie Anbieter.
Grundsätzlich ja, es wäre auch ein abgetrennter Schlafbereich möglich.
Nach einer Arbeitsperiode von 14 Tagen folgt in der Regel eine durchgehende Freizeitvon mindestens der gleichen Dauer. Häufig wechselt die Betreuungskraft im 2-Wochenrythmus mit einer weiteren Betreuungskraft ab – dadurch ist eine durchgehende Betreuung gewährleistet.
Wesentliche Unterschiede sind, dass bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit Mindestlohntarife und Höchst- und Mindestarbeitszeiten eingehalten werden müssen. Zudem ist ein Lohnkonto vom Dienstgeber (dies ist zumeist die pflegebedürftige Person) zu führen und Lohnnebenkosten sind zu entrichten. Dadurch sind unselbständig tätige 24-Stunden-Betreuungskräfte in aller Regel deutlich teurer.
Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit werden das Entgelt sowie die konkrete Arbeitszeit hingegen frei vereinbart. Hier ist die Betreuungskraft selbst für die Versicherung zuständig. Die selbstständige Betreuungskraft ist grundsätzlich weisungsfrei, d.h. sie kann bestimmte Dienste sanktionslos ablehnen.
Grundsätzlich sind die Betreuungskräfte für die Anmeldung des Gewerbes selbst zuständig. Der in verschiedenen Sprachen verfügbare Online-Ratgeber der WKO informiert über Fragen zur Gewerbeanmeldung und Versicherung. Nähere Informationen finden Sie hier.
Weitere häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung finden Sie hier und eine übersichtliche Anleitung zum Thema "Auf dem Weg in die Selbstständigkeit" finden Sie unter www.daheimbetreut.at.
Wenn keine medizinischen oder pflegerischen Gründe dagegen sprechen, dürfen diese auch folgende Tätigkeiten übernehmen:
Ob Gründe dagegen sprechen, ist mit dem*der Hausärzt*in abzusprechen.
Die Anmeldung des Dienstverhältnisses ist bei der zuständigen Gesundheitskasse vorzunehmen. Zuvor ist ein Dienstvertrag zwischen Ihnen und der Betreuungskraft abzuschließen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Oö. Gesundheitskasse.
Bei unselbstständigen Betreuungskräften existieren Mindestlohntarife für Hausgehilf*innen und Hausangestellte. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Oö. Gesundheitskasse.
Im Rahmen des EU-Projekts "BID - BetreuerInnenqualifizierung in Deutsch" wurden kostenlose Deutsch-Lernmaterialien speziell für Personenbetreuer*innen erstellt. Neben der Verbesserung der Deutschkenntnisse beinhalten die Materialien auch Informationen über rechtliche Grundlagen dieser Tätigkeit in Österreich. Die Unterlagen sind in den Sprachen Deutsch. Slowakisch. Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch und Ungarisch verfasst. Hier können Sie das Lernmaterial kostenlos downloaden.
Zusätzlich bietet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) eine Lernplattform mit einem kostenlosen Online-Deutschkurs für die Pflege an. Dieser Online-Kurs richtet sich u.a. auch speziell an Personenbetreuer*innen, die ihr Deutsch verbessern möchten. Der Kurs besteht aus Übungen und Videos. Ergänzt wird das Angebot durch Online-Livekurse. Hier geht es zur Lernplattform.