Der ORF-Beitrag der Sendung "konkret" vom 23.4.2025 informiert zu Voraussetzungen und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht.
Wenn Sie bestimmen möchten, wer sich um Sie und Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig sind, können Sie dies in einer Vorsorgevollmacht festlegen. Eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht wird erst wirksam, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn). Der Wirkungsbereich einer Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden: für ein ganz bestimmtes Geschäft (z.B. Verkauf einer Immobilie), oder für generelle Angelegenheiten. Auch die Ernennung mehrerer Personen ist möglich.
Der ORF-Beitrag zu Voraussetzungen und Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist bis 23.5.2025 hier auf ORF.on zu sehen.
Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auch hier.
Welche Vertretungsmöglichkeiten es noch gibt, sehen Sie hier.
Wenn Sie im Vorfeld festlegen möchten, welche medizinischen, lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle von schweren Unfällen oder Krankheiten nicht durchgeführt werden sollen, können Sie dies in einer Patientenverfügung festlegen.