Vereinbarkeit Beruf und Pflege

Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen mit den eigenen Zeitressourcen zu vereinbaren, ist oft herausfordernd. Vor allem dann, wenn der/die betreuende oder pflegende Angehörige noch im Berufsleben steht. Vieles muss gerade zu Beginn einer Betreuung und Pflege erst organisiert werden. Das nimmt Zeit und Kraft in Anspruch, die berufstätige Angehörige oft nicht haben.

Folgende Angebote können bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen:

  • Pflegeteilzeit/ Pflegekarenz: Die Organisation eines Pflegeheimplatzes, einer stundenweisen Betreuung oder einer 24-Stunden-Betreuung erfordert Zeit. Eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit schaffen das nötige Zeitfenster, um die Pflege neu organisieren zu können. Dabei kann entweder die Arbeitszeit reduziert (= Pflegeteilzeit) oder eine gänzliche Freistellung (= Pflegekarenz) für die Dauer von einem bis zu maximal drei Monaten mit dem/der Arbeitgeber/in vereinbart werden. Die pflegebedürftige Person muss dabei mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 beziehen (Ausnahme: Pflegestufe 1 bei dementiell erkrankten Personen). Nähere Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie hier.
  • Familienhospizteilzeit/ Familienhospizkarenz: Um in der letzten Lebensphase bei Ihrem/Ihrer Angehörigen zu Hause sein zu können, besteht die Möglichkeit einer Familienhospizkarenz/ Familienhospizteilzeit. Sie umfasst die Sterbebegleitung von nahen Angehörigen. Diese Form der Karenz kann grundsätzlich für bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden; eine Verlängerung bis zu sechs Monaten ist möglich. Anders als bei der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit braucht es hier keine Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber/in, jedoch muss diese/r über den beabsichtigten Antritt rechtzeitig informiert werden. Nähere Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie hier.
  • Pflegekarenzgeld: Durch die Freistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit im Rahmen einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bzw. einer Familienhospizteilzeit oder Familienhospizkarenz verringert sich oder entfällt das Arbeitseinkommen. Finanzielle Unterstützung für die Dauer gibt es durch das Pflegekarenzgeld. Nähere Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie hier.
  • Pflegefreistellung: Wenn Ihr/e Angehörige/r plötzlich erkrankt und Sie ihn/sie nicht alleine lassen können, haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung für maximal eine Woche pro Arbeitsjahr. Während einer Pflegefreistellung wird das Arbeitseinkommen weiterbezahlt. Nähere Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie hier.

Viele Unternehmen bieten bereits Maßnahmen und Angebote zur Unterstützung von MitarbeiterInnen mit Pflegeverantwortung an. Erkundigen Sie sich, ob es spezielle Angebote in Ihrem Unternehmen gibt und sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihre Situation. Sie können dieses Thema zudem in einem Mitarbeitergespräch ansprechen. Der Betriebsrat kann ebenfalls Anlaufstelle zum Thema sein.