Pflegegeld-Antrag - Wie geht das?

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungsleistungen, um den Mehraufwand, der durch eine Pflegebedürftigkeit entsteht, abdecken zu können. Hier erhalten Sie Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren:

In der Regel ist der Antrag bei der Institution zu stellen, bei der die betreuungsbedürftige Person die Pension bezieht. Wird noch keine Pension bezogen, ist die Pensionsversicherungsanstalt der zuständige Entscheidungsträger. Man kann ganz formlos einen Antrag stellen oder die Antragsformulare verwenden, die der zuständige Träger auf der Homepage bereitstellt. Dem Antrag sind – wenn vorhanden - aktuelle Befunde beizulegen.

Ein Pflegegeld-Antrag sollte rasch gestellt werden: Für den Bezug des Pflegegeldes ist das Datum der Antragstellung wichtig. Das Pflegegeld gebührt erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Beispiel: Der Pflegegeldantrag wird am 15.09. gestellt – das Pflegegeld gebührt daher erst ab Oktober.

Nachdem der Antrag auf Pflegegeld eingelangt ist, werden Sie bzgl. eines Termins zur Begutachtung kontaktiert. Dieser Termin findet meist direkt zu Hause statt und es kann neben der pflegebedürftigen Person auch eine Vertrauensperson dabei sein. Die Begutachtung erfolgt von einer/einem Ärztin/Arzt bzw. bei Erhöhungsanträgen ab Pflegestufe 3 auch von einer diplomierten Pflegefachkraft. Es wird ein Befund erhoben, der dann an den Entscheidungsträger übermittelt wird. Dieser übernimmt die Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen. Die Feststellung der konkreten Pflegegeldstufe erfolgt durch eine Einstufungsverordnung. In dieser ist festgehalten, für welche unterstützenden Tätigkeiten wie viel Zeit berechnet wird. Beispiel: Für die Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten wird ein Pflegebedarf von 3 Stunden im Monat herangezogen. Die Summe des Stundenaufwands pro Monat ergibt dann die jeweilige Pflegegeld-Stufe.

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid über die Zuerkennung (oder Ablehnung) und Höhe des Pflegegeldes. Meist dauert die Zuerkennung auf Pflegegeld weniger als 60 Tage.

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach der Zustellung des Bescheides eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einzubringen. Das Verfahren ist kostenlos – Sie haben daher mit keinen Kosten zu rechnen! (Es sei denn, Sie haben zusätzlich einen Anwalt beauftragt. In diesem Fall müssen Sie die Kosten des Anwalts selbst übernehmen.) Im gerichtlichen Verfahren wird ein neues Gutachten erstellt – anhand dieses Gutachtens wird vom Richter eine neue Einstufung vorgenommen. Während des Verfahrens gebührt jedoch das Pflegegeld in jener Stufe, das mit dem ersten Bescheid zuerkannt wurde.

Nähere Informationen zum Thema Pflegegeld sowie einen Pflegegeld-Rechner, mit dessen Hilfe Sie eine Einschätzung erhalten, ob ein Antrag auf Pflegegeld bzw. auf Erhöhung des Pflegegeldes aussichtsreich ist, finden Sie hier.

Podcasts (Audiodateien zum Anhören) des Sozialministeriums zum Thema Pflegegeld finden Sie hier.