Mit einer Patientenverfügung kann eine Person im Vorhinein festlegen, welche medizinischen, lebenserhaltenden Maßnahmen sie ablehnt, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann. So können z.B. Wünsche zu Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung und Beatmung festgehalten werden.
Die Patientenverfügung ist eine Erklärung, die Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen im Falle von schweren Unfällen oder Krankheiten hilft, den Willen zu kennen und zu respektieren. Damit kann sichergestellt werden, dass die Behandlung nach den eigenen Vorstellungen erfolgt. Zudem gibt sie Sicherheit und entlastet auch Angehörige in schwierigen Situationen.
Die Verfügung ist rechtlich bindend, aber an strenge Vorgaben gebunden. Sie wird erst wirksam, wenn die Person selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Einen kostenlosten Online-Kurs zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie hier.
Auch die ORF Sendung „konkret“ vom 20.01.2026 widmet sich dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Den Beitrag zum Nachsehen (bis 19.02.2026) finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier.