Neues Angebot: Pflegefreistellung

Nicht nur wenn man selber erkrankt, sondern auch im Falle der Erkrankung eines nahen Angehörigen, besteht die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit.

Die Pflege eines Angehörigen muss gut organisiert sein. Doch nicht alles ist planbar, vor allem dann, wenn der/die Angehörige plötzlich erkrankt. Wenn Sie wegen der Pflege eines im Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegefreistellung.

Nähere Informationen können Sie hier abrufen.