Seit 1. Jänner 2021 gibt es eine finanzielle Förderung des Landes Oberösterreich für Kurzzeitpflegeaufenthalte. Der Zuschuss ersetzt die tatsächlichen Kosten bis maximal 30 Euro für jeden angefangenen Kurzzeitpflegetag und wird bis zu 21 Tage pro Kalenderjahr gewährt.
Ein Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim kann etwa notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltführung nötig ist. Sie ist auch dann möglich, wenn pflegende Angehörige während eines Urlaubs oder einer Erkrankung die Betreuung vorübergehend nicht gewähren können. Eine Übersicht über freie Kurzzeitpflegeplätze finden Sie hier.
Informationen zum Zuschuss zur Kurzzeitpflege finden Sie hier.
Fördermöglichkeiten bestehen zusätzlich unter ganz bestimmten Voraussetzungen beim Sozialministeriumservice. Informationen zur finanziellen Unterstützung für Ersatzpflege finden Sie hier.
Weiters sind die Kosten in der Regel steuerlich absetzbar, für nähere Informationen wenden Sie sich direkt an das Finanzamt.