Neue Förderung für Angehörige

Die Betreuung und Pflege von Angehörigen erfordert neben viel Geduld und Einfühlungsvermögen oft auch Fachwissen. Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit, einen Pflegekurs oder eine Schulung zu besuchen, auch finanziell gefördert werden. Denn Wissen schafft Sicherheit im Tun, soll die Pflege zu Hause erleichtern und physischer und psychischer Überlastung entgegenwirken.

Unter Pflegekursen sind solche Schulungen zu verstehen, die das Wissen und die Kenntnisse in den Bereichen Pflege und Betreuung verbessern. Die Kurse können sich beispielsweise mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit dementiellen Beeinträchtigungen oder auch mit Tipps zur Körperpflege befassen. Auch für die Teilnahme an Online-Kursen kann ein Zuschuss gewährt werden.

Voraussetzungen für eine Zuwendung zu den Kosten für Pflegekurse sind:

  • der Bezug von Pflegegeld,
  • ein nahes Angehörigenverhältnis und
  • ein Einkommen der*des nahen Angehörigen unter monatlich € 2.000,- netto.

Pro Jahr können Kurskosten bis maximal € 200,- gefördert werden. Der Antrag ist direkt an das Sozialministeriumservice OÖ zu richten. Beizulegen sind aktuelle Einkommensnachweise, die Rechnungen des absolvierten Pflegekurses und ein Nachweis über die Absolvierung des besuchten Kurses.

Den Antrag sowie die Richtlinien finden Sie hier.