Im Zuge der Pflegereform wurde als Unterstützung für pflegende Angehörige der Pflegebonus beschlossen. Dieser soll ab Juli 2023 erstmals zur Auszahlung gelangen. Die geplanten Anspruchsvoraussetzungen wurden noch einmal geändert, zugunsten vieler pflegender Angehöriger.
Durch einen Abänderungsantrag wurde die bisherige Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts mit der pflegebedürftigen Person gestrichen. Die Auszahlung des Angehörigenbonus soll mit 01.07.2023 starten. Im Jahr 2023 gebührt ein Betrag von € 750,-, für das Jahr 2024 erhöht sich der Betrag auf € 1.500,- und soll dann jährlich valorisiert werden.
Folgende Voraussetzungen, gelten für den Bezug des Angehörigenbonus:
Jene Angehörigen, die im Rahmen der Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung begünstigt versichert sind, erhalten den Angehörigenbonus von Amts wegen. Das heißt, es ist kein Antrag erforderlich und der Bonus wird automatisch ausgezahlt. Pflegende Angehörige, die diese begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung nicht beziehen, müssen einen Antrag stellen.
Wo der Antrag zu stellen sein wird, ist noch nicht bekannt – Informationen dazu erhalten Sie ab Juli 2023 auf der Pflegeplattform www.pflegeinfo-ooe.at sowie bei der Pflege-Hotline unter der Telefonnummer 051 775 775.