Seit 1. September 2024 gibt es Änderungen in der Richtlinie zur finanziellen Unterstützung der Ersatzpflege.
Zur Entlastung betreuender und pflegender Angehöriger ist die finanzielle Unterstützung zur Ersatzpflege eine bereits bekannte und wichtige Maßnahme. Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit verbessert werden, eine professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, wenn die Hauptpflegeperson (z.B. wegen Krankheit) verhindert ist.
Neuerungen seit 1. September 2024
Neu für Verhinderungen ab 1.9.2024 ist, dass die Hauptpflegeperson nicht mehr mindestens drei Tage durchgehend verhindert sein muss. Eine Förderung ist nun bereits ab einem Tag der Verhinderung möglich.
Außerdem wurde der Personenkreis erweitert: Zum nahen Angehörigenverhältnis zwischen dem*der pflegenden Angehörigen und der pflegebedürftigen Person zählen nun auch Tanten, Onkel, Pflegeeltern sowie der*die Lebensgefährt*in von Verwandten der pflegebedürftigen Person in gerader Linie (z.B. Lebensgefährtin des Sohnes/der Tochter der pflegebedürftigen Person).
Nähere Informationen zur finanziellen Unterstützung der Ersatzpflege finden Sie hier.