Krankenbeförderung mit dem Taxi

Die Möglichkeit des Krankentransportes mit der Rettung ist vielen bekannt. Weniger bekannt ist, dass auch die Kosten für Krankentransporte durch Taxis übernommen werden.

Für Fahrten zu Ärzt*innen, zu Therapien, zur Dialyse oder ins Krankenhaus kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Taxi kostenlos in Anspruch genommen werden. Was in Oberösterreich schon länger möglich war, wurde mit 1.1.2024 auch bundesweit einheitlich geregelt. Diese kostenlose Transportmöglichkeit entlastet nicht nur Angehörige, sondern sie ist auch für Patient*innen eine wichtige Maßnahme, um Arzttermine und Therapien wahrnehmen zu können.

Was muss ich tun?

  1. Transportschein der*des behandelnden Arztes*Ärztin ausstellen lassen. Diese*r bestätigt dass die erkrankte Person gehunfähig ist und aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann.
  2. Taxiunternehmen aus der Liste der Vertragspartner*innen für ÖGK-Versicherte aussuchen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt dann direkt zwischen Taxiunternehmen und ÖGK. Alternativ kann auch ein Taxiunternehmen in Anspruch genommen werden, das nicht in der Liste der Vertragspartner*innen angeführt ist. Hier ist zunächst die Rechnung selbst zu bezahlen und dann mit Transportschein bei der ÖGK einzureichen. Sodann werden 100% der Taxikosten zurück bezahlt.
  3. Sollten Sie nicht bei der ÖGK versichert sein, wenden Sie sich bzgl. der Abrechnung von Transportkosten mit dem Taxi an Ihren Krankenversicherungsträger.