Wer zu Hause im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung betreut und gepflegt wird, kann um finanzielle Förderung ansuchen. Mit 01.01.2023 wird die Förderhöhe rückwirkend erhöht: bei zwei selbstständigen Betreuungskräften erhöht sich die Förderung um monatlich € 90,- und bei zwei unselbstständigen Betreuungskräften um monatlich € 180,- .
Das bedeutet, wer zwei selbstständige Betreuungskräfte (mit Gewerbeschein) beschäftigt, erhält statt bisher € 550,- einen monatlichen Zuschuss in der Höhe von € 640,- .Bei unselbstständigen Betreuungskräften (unselbstständiges Arbeitsverhältnis) erhöht sich der monatliche Förderbetrag von € 1.100,- auf € 1.280,-.
Für all jene Personen, die bereits eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung des Sozialministeriumservice beziehen, wird die Förderhöhe automatisch erhöht. Wer eine Förderung neu beantragt, erhält automatisch die erhöhten Förderbeträge.
Nähere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Förderung zur 24-Stunden-Betreuung finden Sie hier.