Unterstützung für Ersatzpflege

Mit 1. Jänner 2017 wurde die finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege erhöht.

Die Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stellt besonders hohe Anforderungen an pflegende Angehörige. Deshalb wurde mit 1. Jänner 2017 die finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege für diesen Personenkreis in sämtlichen Pflegestufen um jeweils € 300,- angehoben.

Finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege können pflegende Angehörige in Anspruch nehmen, wenn sie für die betreuungsbedürftige Person eine professionelle oder private Ersatzpflege benötigen. Gründe dafür können z.B. sein: Urlaub, Auszeit, Krankheit, Schulungen, dienstliche Verpflichtungen oder Kuraufenthalt.

Nähere Informationen zu Voraussetzungen sowie zur aktuellen Höhe können Sie hier abrufen.