Neu ab 16.04.2022: Die Gültigkeitsdauer der 3. Impfung wird verlängert und ist nun 365 Tage lang gültig.
Neu ab 12.04.2022: Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für Personen ab 80 Jahren frühestens 4 Monate, jedenfalls aber 6 Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung). Informationen zu den Empfehlungen finden Sie hier.
Impfen als Nachweis für eine geringe epidemiologische Gefahr
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass. Ab wann ein gültiger Impfnachweis vorliegt bzw. wie lange dieser gültig ist, lesen Sie hier:
3. Impfung bereits nach 3 Monaten möglich
Grundsätzlich ist für Personen ab 18 Jahren, die beide Impfungen der ersten Impfserie erhalten haben, eine dritte Impfdosis nach 3 Monaten (= 90 Tagen) möglich.
Hier können Sie den für Ihre Situation empfohlenen Zeitraum für eine weitere Impfung berechnen.
Impfangebote in Oberösterreich im Überblick:
Je Bezirk stehen eine und in Linz zwei öffentliche Impfstraßen zur Verfügung. An diesen Standorten besteht künftig auch die Möglichkeit zu anmeldefreien Beratungsgesprächen. Ebenfalls ohne Anmeldung werden die Impfungen mit Moderna, Novavax und Janssen sowie Kinderimpfungen angeboten. Die Impfung mit Pfizer ist wahlweise ohne Anmeldung oder mit Termin möglich.
Einen Überblick über alle Impfmöglichkeiten im Land finden Sie hier.
Geimpft wird auch weiterhin von vielen niedergelassenen Ärzt*innen in Oberösterreich. Sollte die*der eigene Hausärzt*in keine Impfung durchführen, bieten einige Ärzt*innen die Impfung auch ordinationsfremden Personen an. Eine Auflistung finden Sie hier.
Info-Hotline für allgemeine Fragen zur Corona-Schutzimpfung:
Für allgemeine Fragen zur Impfung steht die Info-Hotline des Sozialministeriums und der AGES unter der Tel.: 0800 555 621 sieben Tage in der Woche von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung.