Besuchsregelungen

Regelungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Mit 1. Mai 2023 tritt die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung außer Kraft. Damit muss ab diesem Zeitpunkt keine FFP2 Maske mehr bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen getragen werden. Wie bereits seit Dezember 2022 müssen Besucher*innen auch keinen 3G-Nachweis mehr mitführen.

Allerdings bleibt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung auch nach dem 30.04.2023 weiterhin in Kraft. Das bedeutet, dass für Besucher*innen mit Verkehrsbeschränkung ein Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime gilt. Davon ausgenommen sind Besucher*innen im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge und zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen, sowie Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen.

Informationen finden Sie in Kürze auch auf der Corona-Maßnahmenübersichtsseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.