Regelungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen
Mit der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist seit 05.03.2022 ein 3G-Nachweis für Besucher*innen und Begleitpersonen ausreichend. Somit gelten aktuell folgende Regelungen für Besuche:
- Besucher*innen und Begleitpersonen müssen einen 3G-Nachweis mitführen. Das heißt, sie müssen entweder genesen, geimpft oder getestet sein.
- Es gibt keine Höchstzahlen mehr für Besuche. Somit dürfen Bewohner*innen wieder unbegrenzt viele Besucher*innen pro Tag empfangen.
- Ausgenommen von der Verpflichtung eines 3G-Nachweises sind Besucher*innen im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge und zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- Das Tragen einer FFP2 Maske in geschlossenen Räumen sowie das Einhalten der Covid-19 Hygienemaßnahmen ist weiterhin verpflichtend.
Es bestehen folgende Möglichkeiten dieses 3G-Nachweises:
Genesen:
- ärztliche Bestätigung über eine SARS-CoV-2-Infektion, die durch einen PCR-Test bestätigt wurde (maximal sechs Monate gültig)
- Genesungszertifikat mit SARS-CoV-2 (maximal sechs Monate gültig),
- Absonderungsbescheid als positiv Getestete*r (maximal sechs Monate gültig)
- Achtung: Antikörpertests sind nicht als G-Nachweis gültig.
Geimpft:
- Zweitimpfung (max. 180 Tage gültig bzw. bei Personen bis 18 Jahren max. 210 Tage gültig),
- Erstimpfung für Genesene sofort nach der Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test vorlag bzw. sofern vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag (max. 180 Tage gültig),
- ‚Auffrischungsimpfung‘, sofern mind. 90 Tage zwischen den Impfungen liegen (max. 365 Tage gültig). Neu seit 12.02.22: Personen mit einer Zweitimpfung, die zusätzlich genesen sind (Nachweis durch Genesungsnachweis oder Absonderungsbescheid), sind Personen mit einer Booster-Impfung gleichgestellt.
Getestet:
- Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
- Negativer Antigentest (maximal 24 Stunden alt)
- Negativer Antigentest zur Eigenanwendung ("Wohnzimmertest"), der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde (maximal 24 Stunden alt)
Informationen, wo Antigen- oder PCR-Tests möglich sind, finden Sie hier.
Hinweis: Alten- und Pflegeheime können Besucher*innen eine (Selbst-)Testung mittels Antigen-Test anbieten (3G+). Diese Tests sollen allerdings nicht den erforderlichen 3G-Nachweis ersetzen. Die Inanspruchnahme dieser Antigen-Tests durch die Besucher*innen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Informationen zu Impfungen finden Sie hier.
Informationen finden Sie auch auf der Corona-Maßnahmenübersichtsseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.