Für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen wurde die Beantragung eines Behindertenpasses oder Parkausweises vereinfacht.
Für die Antragstellung eines Behindertenpasses oder Parkausweises musste bisher ein Passfoto nach EU-Richtlinien beigelegt werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung kam es zu einer Vereinfachung bei der Antragstellung: Nun ist die Beilage eines Passfotos nicht mehr notwendig, da auf Lichtbilder in bestehenden Datenbanken, beispielsweise dem Passregister oder dem Führerscheinregister, zugegriffen wird.
Nähere Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Behindertenpass und Parkausweise finden Sie hier.