Absicherung für pflegende Angehörige – diese Möglichkeiten gibt es
Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Doch die Pflege eines nahen Angehörigen bringt oft erhebliche Herausforderungen mit sich – besonders dann, wenn die Arbeitszeit reduziert oder die Erwerbstätigkeit ganz aufgegeben werden muss. Damit pflegende Angehörige dennoch finanziell und sozial abgesichert sind, gibt es Unterstützungs- und Absicherungsmöglichkeiten:
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Pflegende Angehörige, die noch berufstätig sind, können Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beantragen. Diese Modelle ermöglichen es, die Arbeitszeit vorübergehend für eine bestimmte Dauer zu reduzieren oder gänzlich auszusetzen. Währenddessen kann das Pflegekarenzgeld in Anspruch genommen werden, das eine finanzielle Unterstützung darstellt.
Nähere Infos finden Sie hier.
Familienhospizkarenz
Pflegende Angehörige, die einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten, können eine Familienhospizkarenz beantragen. Diese Maßnahme zur Sterbebegleitung bietet ebenfalls die Möglichkeit, die Erwerbstätigkeit zeitlich befristet anzupassen. Nähere Informationen zu diesem Angebot und zur finanziellen Absicherung in dieser Zeit finden Sie hier.
Kostenlose Pensionsversicherung
Damit sich das familiäre Engagement nicht negativ auf die Pension auswirkt, können sich pflegende Angehörige freiwillig und kostenlos pensionsversichern. Damit zählen diese Zeiten der Pflegearbeit so, als wären Sie weiter arbeiten gegangen.
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: die beitragsfreie Weiterversicherung oder die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung.
Während bei der Weiterversicherung nebenbei maximal geringfügig gearbeitet werden darf, kann bei der Selbstversicherung bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden.
Nähere Infos gibt es hier, bei der Arbeiterkammer oder in der Broschüre der Pensionsversicherung.
Kostenlose Krankenversicherung
Die Pflege eines Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch. Wenn daneben keine Berufstätigkeit mehr möglich ist, fällt in der Regel auch der Versicherungsschutz weg. Damit pflegende Angehörige dennoch krankenversichert sind, können Sie sich bei der*dem zu pflegenden Angehörigen kostenlos mitversichern lassen.
Wenn keine Mitversicherung möglich ist, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Selbstversicherung in der Krankenversicherung.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Personen und wird je nach Pflegeaufwand in sieben Stufen gewährt. Dieses Geld kann auch pflegenden Angehörigen zugutekommen, da es zur Deckung von pflegebezogenen Kosten dient.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus in Höhe von monatlich € 130,80 dient als finanzielle Unterstützung für die Pflege in der Familie. Grundvoraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 4 und die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung. Es gibt zwei Varianten für die Beantragung.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung
Pflegende Angehörige erhalten üblicherweise kein Arbeitslosengeld, weil sie dem Arbeitsmarkt aufgrund der Pflege nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Wenn Sie nach der Pflege wieder ins Berufsleben einsteigen möchten, ist eine Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung möglich:
Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen, muss eine Beschäftigung von mindestens 52 Wochen in den letzten 2 Jahren vorliegen. Dieser Zeitraum von 2 Jahren kann um die Zeiten der Pflege verlängert werden, wenn jemand Angehörige mit mindestens der Pflegestufe 3 zu Hause gepflegt hat. Dadurch können Versicherungszeiten vor der Pflege, die länger als 2 Jahre zurück liegen, berücksichtigt werden. Bei einem neuerlichen Einstieg ins Arbeitsleben ist somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld möglich.
Hinweis: Dieser Anspruch wird automatisch berücksichtigt – es ist kein Antrag notwendig. Allerdings ist dafür eine begünstigte Selbst- bzw. Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegeld mindestens der Stufe 3 Voraussetzung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihre regionale AMS-Stelle.
Weitere Zuschussmöglichkeiten für pflegende Angehörige finden Sie hier.