Abschaffung des Pflegeregresses

Seit 1.1.2018 wird das Vermögen durch die Abschaffung des Pflegeregresses für die Heimkosten nicht mehr herangezogen.

Aus diesem Grund ergeben sich Änderungen bei der Übernahme der Kosten für den Aufenthalt in Alten- und Pflegeheimen.

Hier finden Sie die aktuellen Informationen.