Bisher endete eine gerichtliche Erwachsenenvertretung automatisch nach Ablauf von drei Jahren nach Bestellung, sofern keine Verlängerung beantragt wurde. Seit 1. Juli 2025 kann nun eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bis zu fünf Jahre gültig sein.
Die neue Regelung gilt für alle neu bestellten sowie bereits bestehenden gerichtlichen Erwachsenenvertretungen. Bei laufenden Verfahren kann das Gericht entscheiden, ob die längere Frist zur Anwendung kommt.
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