Zeit für Regeneration muss sein!
Das Land Oberösterreich gewährt Senior*innen mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines überwiegend selbst finanzierten Erholungs- oder Kuraufenthaltes.
Die Förderung beträgt zwischen € 74,21 und € 111,33 pro Person und Woche, abhängig von der Höhe der gesamten Kosten des Erholungs- oder Kuraufenthaltes. Die Förderung wird für maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr gewährt.
Das Pflegegeld wird nicht zum Einkommen gerechnet. Eine Pauschale von € 90,00 kann für Wohnraumkosten vom Einkommen abgezogen werden.
Ob Sie die Voraussetzungen für diesen Zuschuss erfüllen, können Sie hier überprüfen.
Hier erhalten Sie eine Einschätzung, ob eine Antragstellung auf Erholungs- oder Kurzuschuss aussichtsreich ist. Die Fragen richten sich an jene Person, die einen Erholungs- oder Kuraufenthalt in Anspruch nimmt.
Prüfen startenDer Antrag ist mittels Antragsformular an die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich zu richten und bis spätestens 3 Monate nach Absolvierung des Erholungs-/Kuraufenthaltes einzubringen. Ansuchen, die später abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
E-Mail so.post@ooe.gv.at
Wenn der zuständige Sozialversicherungsträger den Hauptteil der Kosten übernimmt, ist ein Zuschuss über das Land OÖ nicht mehr möglich.
Ja, ein Zuschuss ist für maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Sollten Sie über 2 Wochen pro Jahr auf Erholung oder Kur gehen, steht Ihnen dies frei, ein Zuschuss ist dann jedoch trotzdem nur für 2 Wochen möglich.
Wenn ein Beleg über die tatsächlichen Mietkosten (ohne Betriebskosten) vorgelegt wird, werden diese in entsprechender Höhe berücksichtigt. Wird kein Beleg vorgelegt, wird eine Mietpauschale in der Höhe von € 90,00 vom Nettoeinkommen abgezogen.
Im Regelfall wird die Hälfte der gesamten Kosten herangezogen. Wenn dieser Betrag über 111,33 € pro Woche liegt, können trotzdem nur maximal 111,33 € gefördert werden. Ist der Aufenthalt günstiger, gebühren mindestens 74,21 €.
Bsp.: Die Kosten für einen zweiwöchigen Erholungsaufenthalt betragen 800,00 € – Wie hoch ist die Förderung?
Bsp.: Die Kosten für einen einwöchigen Erholungsaufenthalt betragen 110,00 € – Wie hoch ist die Förderung?
Die Person, die den Erholungs- oder Kuraufenthalt in Anspruch nimmt, muss die Rechnung selbst bezahlt haben, d.h. die Rechnung muss auf die Person, die den Aufenthalt in Anspruch genommen hat, ausgestellt sein.
Hinweis: Wenn Sie einen Erholungs- oder Kuraufenthalt geschenkt bekommen haben und die Rechnung nicht auf Sie ausgestellt ist, dann erhalten Sie den Zuschuss nicht.