Senioren-, Erholungs- oder Kurzuschuss

Zeit für Regeneration muss sein!

Das Land Oberösterreich gewährt Senior*innen mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines überwiegend selbst finanzierten Erholungs- oder Kuraufenthaltes.

Leistung

Die Förderung beträgt zwischen € 74,21 und € 111,33 pro Person und Woche, abhängig von der Höhe der gesamten Kosten des Erholungs- oder Kuraufenthaltes. Die Förderung wird für maximal zwei Wochen pro Kalenderjahr gewährt.

Voraussetzungen

  • der Zuschuss ist für Personen ab dem 60. Lebensjahr möglich
  • Einkommensgrenzen:

  • bei Alleinstehenden: bis zu € 1.273,99
  • bei verheirateten Personen, oder Personen, die mit dem*der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partner*in im gemeinsamen Haushalt leben: bis zu € 2.009,85

Das Pflegegeld wird nicht zum Einkommen gerechnet. Eine Pauschale von € 90,00 kann für Wohnraumkosten vom Einkommen abgezogen werden.

  • die Aufenthaltsdauer muss mindestens 4 Nächte betragen
  • der Erholungs- und Kuraufenthalt muss in Österreich, in der EU oder in Ländern, die an Österreich angrenzen, stattfinden

Ob Sie die Voraussetzungen für diesen Zuschuss erfüllen, können Sie hier überprüfen.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf
Senioren-, Erholungs- oder Kurzuschuss!

Hier erhalten Sie eine Einschätzung, ob eine Antragstellung auf Erholungs- oder Kurzuschuss aussichtsreich ist. Die Fragen richten sich an jene Person, die einen Erholungs- oder Kuraufenthalt in Anspruch nimmt.

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Wie und wo kann ich die Förderung beantragen?

Der Antrag ist mittels Antragsformular an die Abteilung Soziales des Landes Oberösterreich zu richten und bis spätestens 3 Monate nach Absolvierung des Erholungs-/Kuraufenthaltes einzubringen. Ansuchen, die später abgegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und Antragsformular zum Download

Wohin muss ich mich wenden?

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
E-Mail so.post@ooe.gv.at

Häufige Fragen

Wenn der zuständige Sozialversicherungsträger den Hauptteil der Kosten übernimmt, ist ein Zuschuss über das Land OÖ nicht mehr möglich.

Ja, ein Zuschuss ist für maximal 2 Wochen pro Kalenderjahr möglich. Sollten Sie über 2 Wochen pro Jahr auf Erholung oder Kur gehen, steht Ihnen dies frei, ein Zuschuss ist dann jedoch trotzdem nur für 2 Wochen möglich.

Wenn ein Beleg über die tatsächlichen Mietkosten (ohne Betriebskosten) vorgelegt wird, werden diese in entsprechender Höhe berücksichtigt. Wird kein Beleg vorgelegt, wird eine Mietpauschale in der Höhe von € 90,00 vom Nettoeinkommen abgezogen.

Im Regelfall wird die Hälfte der gesamten Kosten herangezogen. Wenn dieser Betrag über 111,33 € pro Woche liegt, können trotzdem nur maximal 111,33 € gefördert werden. Ist der Aufenthalt günstiger, gebühren mindestens 74,21 €.

Bsp.: Die Kosten für einen zweiwöchigen Erholungsaufenthalt betragen 800,00 € – Wie hoch ist die Förderung?

  • 222,66 € für 2 Wochen – also max. 111,33 Euro pro Woche.

Bsp.: Die Kosten für einen einwöchigen Erholungsaufenthalt betragen 110,00 € – Wie hoch ist die Förderung?

  • In diesem Fall sind 74,21 € an Förderung möglich.

Die Person, die den Erholungs- oder Kuraufenthalt in Anspruch nimmt, muss die Rechnung selbst bezahlt haben, d.h. die Rechnung muss auf die Person, die den Aufenthalt in Anspruch genommen hat, ausgestellt sein.

Hinweis: Wenn Sie einen Erholungs- oder Kuraufenthalt geschenkt bekommen haben und die Rechnung nicht auf Sie ausgestellt ist, dann erhalten Sie den Zuschuss nicht.

  • Belege über Ihre Einkünfte/Ihr Einkommen eines Monats (Pension, Unfallrente, Vermietung, Verpachtung, Leibrente, Unterhaltsleistungen, etc.)
  • Nur falls Ihr Mann/Ihre Frau, Ihr*e Lebenspartner*in über ein Einkommen verfügt: legen Sie auch entsprechende Belege vor
  • Nur falls zutreffend: Belege über Miet- oder Wohnbeihilfe (bei Personen mit Ausgleichszulage nicht erforderlich)
  • Bestätigung über den Erholungs- bzw. Kuraufenthalt (ist direkt am Antrag selbst zu bestätigen)
  • Bezahlte Hotelrechnung oder Einzahlungsbeleg der angefallenen Kosten (Bankbeleg, Zahlscheinbestätigung, etc.)