Neben Geduld und Einfühlungsvermögen erfordert die Betreuung und Pflege von Angehörigen oft auch Fachwissen. Mit dieser Zuwendung wird der Besuch eines Pflegekurses oder einer Schulung finanziell gefördert. Denn Wissen schafft Sicherheit im Tun, kann die Pflege zu Hause erleichtern und physischer und psychischer Überlastung entgegenwirken.
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Die Förderung ist per Antrag beim Sozialministeriumservice OÖ einzubringen.
Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Absolvierung der Maßnahme gestellt werden.
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4020 Linz
Tel.: 0732/7604-0
Fax: 05 99 88 – 4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Professionell im Sinne dieser Richtlinien sind Pflegekurse von Vortragenden, die einen Beruf mit einer Befugnis zur Erbringung von Pflegetätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) haben, das bedeutet z.B. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen und Pflege(fach)assistent*innen.
Zu den Ausbildungs- oder Schulungsmaßnahmen können insbesondere von gemeinnützigen Vereinen angebotene Kurse für pflegende Angehörige gezählt werden.
Es wird nur das Einkommen der*des pflegenden Angehörigen (also jener Person, die den Kurs/die Schulung absolviert) herangezogen. Als Einkommen gilt jede regelmäßig zufließende Geldleistung (z.B. Lohn und Gehalt, Pension, Mieteinnahmen, Pacht, etc.). Nicht zum Einkommen zählen etwa Familienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Sonderzahlungen, etc.
Ja, es können mehrere Kurs- und Schulungsmaßnahmen gefördert werden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von € 200,- pro Jahr. D.h. Sie können zuwarten und einen gesammelten Antrag für mehrere Kurse stellen. Zu beachten ist jedoch die Antragsfrist von 12 Monaten ab Absolvierung der Kurs- oder Schulungsmaßnahme.
Dem Ansuchen sind insbesondere anzuschließen: