Für eine bessere Leistbarkeit gibt es seit Jänner 2021 einen Zuschuss vom Land Oberösterreich für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in einem oberösterreichischen Alten- und Pflegeheim.
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Finanzieller Zuschuss für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt bis maximal 35,48 Euro (Stand 2024) für jeden begonnenen Kurzzeitpflegetag. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Kurzzeitpflegetage pro Kalenderjahr gewährt.
Der Antrag ist bei dem Alten- und Pflegeheim einzubringen, in welchem der Kurzzeitpflegeaufenthalt in Anspruch genommen wird. Das Ansuchen wird dann vom Alten- und Pflegeheim zur Entscheidung an das Amt der OÖ. Landesregierung weitergeleitet.
Der Zuschuss kann aber auch mittels Antragsformular schriftlich beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:
Antragsfrist: Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Kurzzeitpflegeaufenthalts eingebracht werden.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
E-Mail so.post@ooe.gv.at
Ja, sofern der Rechnungsbetrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde.
Nein, eine Förderung ist bereits ab einem Kurzzeitpflegetag bis max. 21 Tage pro Kalenderjahr möglich.
Der Zuschuss zur Kurzzeitpflege kann auch mehrmals pro Jahr, jedoch für max. 21 Tage pro Kalenderjahr beantragt werden. Nicht ausgeschöpfte Tage können nicht in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.