Sie betreuen eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n? Sie brauchen eine Auszeit, um wieder auftanken zu können? Um pflegenden Angehörigen in Oberösterreich von ihrer fordernden Betreuungstätigkeit eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es vom Land OÖ nun einen Zuschuss zu einem Urlaubsaufenthalt in Österreich.
Finanzieller Zuschuss für einen Urlaub in Österreich in der Höhe von max. € 216,47 bzw. für einen Urlaub in Oberösterreich in der Höhe von max. € 278,32 (Stand 2025). Der Zuschuss ist unabhängig von der Dauer des Urlaubs.
Die Förderung ist mittels Antragsformular zu beantragen und beim Amt der OÖ. Landesregierung einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Der Urlaubszuschuss kann pro antragstellende Person nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Antragsfrist: Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubes eingebracht werden.
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-152 21
E-Mail so.post@ooe.gv.at
Nein, bei einer 24-Stunden-Betreuung kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Tochter die Hauptpflegetätigkeit übernimmt.
Nein, die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig.
Wenn mehrere Personen in die Betreuung involviert sind, so ist der Zuschuss nur für jene Person möglich, die die Hauptpflege erbringt.
Nein, das ist nicht möglich.
Ja, der Zuschuss wird ab einer Übernachtung gewährt. Es können die tatsächlichen Hotelkosten bis zur max. Förderhöhe übernommen werden.
Nein, das ist nicht möglich. Jede antragstellende Person kann den Urlaubszuschuss nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch nehmen - dabei zählt das Datum der Antragstellung, und nicht das Datum des Urlaubs. In Ihrem Fall hätten Sie den Antrag für Ihren Urlaub im Oktober 2024 bis spätestens Dezember 2024 stellen müssen, dann wäre eine Antragstellung für Ihren Urlaub im Mai 2025 möglich gewesen.