Unterstützungsfonds für die Wohnraumadaptierung

Ihre Wohnung muss rollstuhlgerecht oder barrierefrei umgebaut werden? Ein Umbau geht meist mit hohen Kosten einher. Der Fonds kann Sie dabei finanziell unterstützen.

Leistungen

  • Menschen, die auf Grund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z.B. behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" wenden
  • die Zuschusshöhe ist vom Familieneinkommen abhängig, die maximale Förderhöhe beträgt € 6.000,-
  • auf die Gewährung der Förderungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich.
  • Nachweis einer erheblichen dauernden Gesundheitsschädigung (Grad der Behinderung mind. 50 % von 100 %) durch Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe oder Bezug von Pflegegeld.
  • Die Einkommensgrenze für 1 Person beträgt € 2.547,98 netto (Wert für 2025). Sie erhöht sich für jeden im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtige*n Angehörige*n bzw. den*die Lebensgefährt*in um € 380,00, bei Vorliegen einer Behinderung des*der Angehörigen oder Ehepartners*Ehepartnerin um € 570,00. Das max. Haushaltseinkommen darf nicht höher als € 6.450,- sein.
  • Das Vorhaben muss konkretisiert sein (z.B. Planung und Kostenvoranschlag für behindertengerechte Wohnungsadaptierung), darf aber noch nicht umgesetzt sein.
  • Stellen eines Ansuchens auf Förderung beim Soziaministeriumservice bevor die Anschaffung getätigt wird.
  • Das Vorhaben darf nicht durch andere Unterstützungsleistungen ausfinanziert sein (z.B. durch Zuschüsse von Landesregierungen, Sozialversicherungsträger, usw.).

Wie und wo kann ich die Förderung beantragen?

Wohin muss ich mich wenden?

Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4020 Linz
Tel.: 0732/7604-0
Fax: 05 99 88 – 4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Häufige Fragen

z.B. Verbreiterung der Türen, Adaptierung des Badezimmers, Einbau eines Treppenliftes.
Neben behindertengerechten Wohnungsumbauten können auch Anschaffung wie Badewannenlift oder Pflegebett mit diesem Unterstützungsfonds finanziert werden.