Demenz kann jede und jeden treffen. Neben der psychischen Belastung bedeutet die Erkrankung auch eine finanzielle Belastung. Aus diesem Grund wurde der Fonds Demenzhilfe Österreich von der Volkshilfe für armutsgefährdete Menschen ins Leben gerufen.
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Die Förderung ist mittels Antragsformular bei der Volkshilfe Österreich postalisch oder per E-Mail zu beantragen. Antragstellende Person ist die erkrankte Person selbst, wobei das Ansuchen auch von pflegenden Angehörigen oder Familienmitgliedern gestellt werden kann.
Volkshilfe Österreich
Demenzhilfe Fonds
Auerspergstraße 4
1010 Wien
Tel.:+43 (1) 402 62 09
E-Mail: demenzhilfe@volkshilfe.at
Folgende Ausgaben aufgrund der Demenzerkrankung können beispielsweise geltend gemacht werden:
Beispiele für Einkünfte und Beihilfen:
Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Es ist ratsam, alle Rechnungen über demenzbedingte Ausgaben zu sammeln und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres geltend zu machen. Sollten bereits vor Jahresende hohe Ausgaben angefallen sein, kann ein Antrag selbstverständlich auch früher gestellt werden.