Fonds Demenzhilfe Österreich

Demenz kann jede und jeden treffen. Neben der psychischen Belastung bedeutet die Erkrankung auch eine finanzielle Belastung. Aus diesem Grund wurde der Fonds Demenzhilfe Österreich von der Volkshilfe für armutsgefährdete Menschen ins Leben gerufen. 

Es wird ein Taschenrechner gezeigt und Rechnungen
Die Hand einer alten Person liegt auf einzelnen Euro-Münzen

Leistungen

  • finanzielle Förderung für pflegebedingte Ausgaben
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Pflegegeldstufe und beträgt max. € 1.000,- pro Jahr.

Voraussetzungen

  • Nachweis einer Demenzdiagnose
  • Das Einkommen liegt unter der Armutsgrenze, d.h. unter € 1.661,- für einen 1-Personen-Haushalt bzw. unter € 2.492,- bei einem 2-Personen-Haushalt (Werte 2025). Der Betrag erhöht sich für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 830,50,- bzw. pro Kind (unter 14 Jahre) um € 498,30,-.
  • Nachweis für pflegebedingte Ausgaben (Beispiele finden Sie unter den häufigen Fragen)

Wie und wo kann die Förderung beantragt werden?

Die Förderung ist mittels Antragsformular bei der Volkshilfe Österreich postalisch oder per E-Mail zu beantragen. Antragstellende Person ist die erkrankte Person selbst, wobei das Ansuchen auch von pflegenden Angehörigen oder Familienmitgliedern gestellt werden kann.

Wohin muss ich mich wenden?

Volkshilfe Österreich
Demenzhilfe Fonds
Auerspergstraße 4
1010 Wien
Tel.:+43 (1) 402 62 09
E-Mail: demenzhilfe@volkshilfe.at 
 

Häufige Fragen

Folgende Ausgaben aufgrund der Demenzerkrankung können beispielsweise geltend gemacht werden: 

  • Ausgaben für Beratungen und Trainings speziell für Demenz, z.B. Gedächtnistraining, psychologische Betreuung, Validationskurse
  • Kosten für Pflegehilfsmittel, z.B. Inkontinenzprodukte, Rollstuhl, Leibstuhl, etc.
  • Kosten für Tagesbetreuungen
  • Kosten für Urlaubspflege
  • Kosten für mobile Dienste
  • Kosten für 24-Stunden-Betreuung
  • Fahrtkosten
  • Medikamente / Rezeptgebühr
  • Essen auf Rädern
  • Fahrtendienste
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, z.B. Pensionsbescheid, etc.
  • Bestätigung der Demenzerkrankung, z.B. Arztbrief, Pflegedokumentation, Krankenhausbefund, Ergebnis der psychologischen Testung einer Demenzservicestelle, etc.
  • Rechnungen über die Ausgaben
     

Beispiele für Einkünfte und Beihilfen: 

  • Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.B. Gehalt oder Pension)  
  • Arbeitslosenunterstützung
  • Notstandshilfe, Mindestsicherung
  • Unterhalt
  • Familienbeihilfe
  • Wohnbeihilfe
  • Rehabilitationsgeld
  • sonstige staatliche Zuschüsse
     

Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Es ist ratsam, alle Rechnungen über demenzbedingte Ausgaben zu sammeln und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres geltend zu machen. Sollten bereits vor Jahresende hohe Ausgaben angefallen sein, kann ein Antrag selbstverständlich auch früher gestellt werden.