Seit Juli 2023 gibt es als finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige den Angehörigenbonus, der grundsätzlich monatlich ausbezahlt wird.
Angehörigenbonus in Höhe von € 130,80 (Wert 2025) pro Monat. Das sind in Summe € 1.569,60 im Jahr 2025.
Für den Bezug des Angehörigenbonus werden zwei Varianten unterschieden.
1. Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung:
Pflegende Angehörige, die sich aufgrund der Pflegesituation in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert haben, müssen
pflegen.
2. Angehörigenbonus ohne Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung: Alle anderen pflegenden Angehörigen (z.B. Pensionist*innen, Erwerbstätige) können einen Antrag für den Angehörigenbonus stellen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
Pensionsversicherungsträger, der für die Selbst- oder Weiterversicherung zuständig ist:
Sozialversicherungsträger | Kontakt |
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BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | Landesstelle für Oberösterreich
Hessenplatz 14 4010 - Linz Telefon: 05 04 05 - 24700 E-Mail: lst.oberoesterreich@bvaeb.at |
KFG Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Gemeinden | Landesstelle für Oberösterreich
Friedrichstraße 11 4010 - Linz Telefon: 0732/78 80 00-0 E-Mail: office@kfg.ooe.gv.at |
KFL Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Landesbedienstete | Landesstelle für Oberösterreich
Böhmerwaldstraße 16 4020 - Linz Telefon: 0732 / 7720 – 13850 E-Mail: info@kflooe.at |
LKUF Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge | Landesstelle für Oberösterreich
Leonfeldner Straße 11 4041 - Linz Telefon: 0732 66 82 21-0 E-Mail: kundenservice@lkuf.at |
Österreichische Gesundheitskasse | Landesstelle für Oberösterreich
Gruberstraße 77 4020 - Linz Telefon: 050 766 14 E-Mail: office-o@oegk.at |
PVA-Pensionsversicherungsanstalt | Landestelle Oberösterreich
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8 4021 Linz Telefon: 05 03 03 E-Mail: pva-lso@pv.at |
SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen | Landesstelle Oberösterreich
Hanuschstraße 34 4020 - Linz, Donau Telefon: 05 08 08 - 808 E-Mail: gs@svs.at |
Betriebskrankenkasse | z.B.: Voestalpine Bahnsysteme, Austria Tabak, Mondi, Wiener Verkehrsbetriebe, Zeltweg, Kapfenberg |
Träger, der das Pflegegeld für die pflegebedürfte Person ausbezahlt:
Pflegegeld-Entscheidungsträger | Kontakt |
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BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | Landesstelle für Oberösterreich
Hessenplatz 14 4010 - Linz, Donau Telefon: 050405 E-Mail: lst.oberoesterreich@bvaeb.at |
PVA-Pensionsversicherungsanstalt | Landestelle Oberösterreich
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8 4021 Linz Telefon: 05 03 03 E-Mail: pva-lso@pv.at |
SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen | Regionalbüro Oberösterreich
Hanuschstraße 34 4020 Linz Telefon: 05 08 08 - 808 E-Mail: gs@svs.at |
Als nahe Angehörige gelten:
Darunter ist die Versorgung der zu pflegenden Person daheim, im familiären Umfeld zu verstehen. Bei vorübergehenden stationären Aufenthalten (z. B. Krankenhausaufenthalt, Übergangspflege, Reha Aufenthalt) oder Aufenthalten in Tageseinrichtungen bleibt der Anspruch auf den Angehörigenbonus aufrecht. Das gilt auch, wenn Sie als pflegende Person z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder Urlaubes die Pflege vorübergehend nicht wahrnehmen können.
Wenn Sie eine*n nahe*r Angehörige*n zum größten Teil pflegen, dann ist diese Voraussetzung erfüllt. Die Unterstützung durch soziale Dienste (z. B. Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe GSD GmbH) stellt in der Regel kein Hindernis für den Anspruch auf den Angehörigenbonus dar.
Für die Prüfung des durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens ist grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Antragstellung heranzuziehen. Dieses darf nicht mehr als 1.594,50 Euro monatlich betragen.
Das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen der pflegenden Person wird wie folgt ermittelt: Vom gesamten Jahres-Bruttoeinkommen werden die Sozialversicherungsbeiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung und die Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgezogen. Das ergibt das Netto-Jahreseinkommen. Dieses wird durch 12 dividiert (auch dann, wenn im betreffenden Kalenderjahr nicht durchgängig ein Einkommen bezogen wurde). Das ergibt das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen.
Die Höhe des Einkommens ist durch den letzten rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid, den Lohnzettel für das Kalenderjahr vor der Antragstellung oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nachzuweisen.
Beim Angehörigenbonus ohne Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung ist grundsätzlich der Nachweis über die Einkünfte zu erbringen.
Nur bei Einkünften durch eine österreichische Pension / Rente oder Ruhe- / Versorgungsbezug ist dieser Nachweis nicht notwendig.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag stimmen Sie zu, dass der Entscheidungsträger notwendige Auskünfte für die Bearbeitung Ihres Antrags bei den zuständigen Behörden, bei den Trägern der Sozialversicherung, bei Gerichten oder bei sonstigen in Betracht kommenden Stellen einholen darf.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich € 125,00. Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgte erstmals im Dezember 2023.
Der Angehörigenbonus wird sodann grundsätzlich monatlich im Nachhinein ausbezahlt, also 12 Mal im Jahr. Ab dem Jahr 2025 wird der Betrag jährlich der Inflationsrate angepasst.
Vom Angehörigenbonus wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Der Angehörigenbonus ist steuerfrei, unpfändbar und wird z. B. nicht auf die Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung angerechnet.
Nein, pro gepflegter Person und pro Pflegeperson ist nur ein Angehörigenbonus möglich. Auch wenn Sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen, können Sie den Angehörigenbonus nur einmal erhalten.
Nein, die Selbst- bzw. Weiterversicherung ist zwar bereits ab Pflegegeldstufe 3 möglich, der Angehörigenbonus gebührt jedoch erst ab Pflegegeldstufe 4.
Ab der Antragstellung bzw. während der Auszahlung des Angehörigenbonus sind alle Änderungen, die den Bezug bzw. die Fortzahlung des Angehörigenbonus betreffen, innerhalb von vier Wochen zu melden. Insbesondere ist zu melden: