Die Behandlung von Krankheiten hat oft hohe Kosten für Medikamente und Heilmittel zur Folge. Die Möglichkeit auf Befreiung der Rezeptgebühr bietet dabei eine finanzielle Unterstützung.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, dann haben Sie Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung:
Alleinstehende: € 1.273,99 | Ehepaare/Personen in Lebensgemeinschaft: € 2.009,85 |
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Alleinstehende, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen: € 1.465,09 | Ehepaare/Personen in Lebensgemeinschaft, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen: € 2.311,33 |
Sofern Sie aufgrund Ihres niedrigen Einkommens Rezeptgebührenbefreiung in Anspruch nehmen wollen, ist ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr bei Ihrem jeweiligen Krankenversicherungsträger zu stellen.
Krankenversicherungsträger | Kontakt |
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BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | Landesstelle für Oberösterreich
Hessenplatz 14 4010 - Linz Telefon: 05 04 05 - 24700 E-Mail: lst.oberoesterreich@bvaeb.at |
KFG Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Gemeinden | Landesstelle für Oberösterreich
Friedrichstraße 11 4010 - Linz Telefon: 0732/78 80 00-0 E-Mail: office@kfg.ooe.gv.at |
KFL Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ Landesbedienstete | Landesstelle für Oberösterreich
Böhmerwaldstraße 16 4020 - Linz Telefon: 0732 / 7720 – 13850 E-Mail: info@kflooe.at |
LKUF Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge | Landesstelle für Oberösterreich
Leonfeldner Straße 11 4041 - Linz Telefon: 0732 66 82 21-0 E-Mail: kundenservice@lkuf.at |
Österreichische Gesundheitskasse | Landesstelle für Oberösterreich
Gruberstraße 77 4020 - Linz Telefon: 050 766 14 E-Mail: office-o@oegk.at |
SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen | Landesstelle Oberösterreich
Hanuschstraße 34 4020 - Linz, Donau Telefon: 05 08 08 - 808 E-Mail: gs@svs.at |
Betriebskrankenkasse | z.B.: Voestalpine Bahnsysteme, Austria Tabak, Mondi, Wiener Verkehrsbetriebe, Zeltweg, Kapfenberg |
Für jedes vom Vertragsarzt/von der Vertragsärztin verschriebene Medikament, das Sie in einer Apotheke kaufen, ist eine Rezeptgebühr zu entrichten.
Die Rezeptgebühr beträgt für das Jahr 2025 € 7,55 pro Packungseinheit. Liegen die Kosten des Heilmittels bzw. Medikaments unter der Rezeptgebühr, so müssen Sie das Medikament selbst bezahlen. Die Rezeptgebühr wird gleich direkt von der Apotheke eingehoben.
Die Befreiung von der Rezeptgebühr wirkt sich teilweise auch in anderen Bereichen aus, etwa bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln, die Sie z.B. in einer Apotheke oder bei einem Bandagisten kaufen. Dort entfällt dann der zehnprozentige Selbstbehalt.
Meldepflichtig sind insbesondere folgende Krankheiten:
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens werden Einkommen von Ehegatt*innen und Lebensgefährt*innen mit 100% berücksichtigt. Einkommen aller anderen im Familienverband lebenden Personen werden mit 12,5% berücksichtigt.
Ja. Für jedes mitversicherte Kind unter 24 Jahren erhöht sich die Netto-Einkommensgrenze um je € 196,57 wenn das Nettoeinkommen des Kindes € 468,58 nicht übersteigt und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Die Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen des*der Versicherten. Dazu zählen etwa minderjährige Kinder aber auch mitversicherte Ehegatt*innen oder Lebensgefährt*innen.
Der Betrag, der für Rezeptgebühren bezahlt werden muss, ist mit maximal 2% des Jahreseinkommens begrenzt. Wenn jemand innerhalb eines Kalenderjahres diese Obergrenze erreicht, ist er oder sie automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Berechnung des Jahreseinkommens erfolgt über die Sozialversicherung, die über alle erforderlichen Daten verfügt. Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 41 Rezeptgebühren pro Kalenderjahr bezahlen müssen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Rezeptgebührenobergrenze.
Die Befreiung von der Rezeptgebühr per Antrag ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Für Personen, die das gesetzliche Regelpensionsalter bereits erreicht haben, ist die Befreiung fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Frist wäre ein neuerlicher Antrag zu stellen.
Für jene Personen, die ohne Antrag von der Rezeptgebühr befreit sind (z.B.: Zivildiener, etc.), besteht die Befreiung solange die Voraussetzungen vorliegen.
Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen beigebracht werden. Dies können unter anderem sein:
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger, welche Unterlagen Sie Ihrem Antrag beifügen müssen. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.