Sie sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt und können keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen? Der Parkausweis bietet Unterstützung und erlaubt das Parken oder Halten in dafür vorgesehenen Bereichen bzw. durch Ausnahmeregelungen.
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Der Parkausweis muss mittels Antrag beantragt werden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Wenn Sie noch nicht im Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit
der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ sind, gilt der Antrag für den Parkausweis automatisch auch als Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses bzw. auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ in den Behindertenpass.
Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist dann nicht zumutbar, wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen vorliegen:
Wenn Sie den Parkausweis benützen wollen, müssen Sie beim Parken den Ausweis im Auto hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anbringen und beim Halten auf Verlangen vorzeigen.
Der Antrag ist von der mobilitätseingeschränkten Person zu stellen.
Er dient als Nachweis der dauerhaften Mobilitätseinschränkung für
Zudem kann er von der Parkgebühr befreien, dies wird in den Gemeinden jedoch unterschiedlich gehandhabt. Erkundigen Sie sich dazu bei der jeweiligen Gemeinde.
Unter gewissen Bedingungen kann der Parkausweis auch in anderen EU-Staaten verwendet werden.