Sie sind in Ihrer Mobilität eingeschränkt und können keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen? Der Parkausweis bietet Unterstützung und erlaubt das Parken oder Halten in dafür vorgesehenen Bereichen bzw. durch Ausnahmeregelungen.
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Der Parkausweis bzw. Behindertenpass muss mittels Antrag beantragt werden:
Sozialministeriumservice – Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
In diesem Fall müssen Sie einen Behindertenpass (inkl. der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“) vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Sozialministeriumservice Oberösterreich mit dem entsprechenden Formular beantragen.
Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist dann nicht zumutbar, wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen vorliegen:
Wenn Sie den Parkausweis benützen wollen, müssen Sie beim Parken den Ausweis im Auto hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anbringen und beim Halten auf Verlangen vorzeigen.
Der Antrag ist von der mobilitätseingeschränkten Person zu stellen.
Er dient als Nachweis der dauerhaften Mobilitätseinschränkung für
Zudem kann er von der Parkgebühr befreien, dies wird in den Gemeinden jedoch unterschiedlich gehandhabt. Erkundigen Sie sich dazu bei der jeweiligen Gemeinde.
Unter gewissen Bedingungen kann der Parkausweis auch in anderen EU-Staaten verwendet werden.